Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen

Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.

Rechtsgrundlage

§ 41 Flurbereinigungsgesetz

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständige Stelle:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Anschrift

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon

+49 4347 704-0

Fax

+49 4347 704-116

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg

Anschrift

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg

Telefon

+49 461 804-1

Fax

+49 461 804-240

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

Anschrift

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 885-1

Fax

+49 451 885-270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Anschrift

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe

Telefon

+49 4821 66-0

Fax

+49 4821 66-2223

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Anschrift

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 885-1

Fax

+49 451 885-270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Anschrift

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe

Telefon

+49 4821 66-0

Fax

+49 4821 66-2223

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg

Anschrift

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg

Telefon

+49 461 804-1

Fax

+49 431 804-240

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer