Steueridentifikationsnummer erhalten

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Leistungsbeschreibung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Verfahrensablauf

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
  • Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Der beste Weg ist hier die online Beantragung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sollte Ihnen das nicht möglich sein, so können die Mitarbeiter:innen von den Bürgerservicebüros einen entsprechender Antrag für Sie stellen. Hierfür ist jedoch ein Termin in einem unserer Bürgerservicebüros nötig. Sie erhalten die gewünschte Information auf jeden Fall per Brief nach Hause.

Nach der Geburt oder bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland wird Ihnen vom Bundeszentralamt die Steuer-ID automatisch per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten übermittelt hat. Der Versand der Steuer-ID kann in diesen Fällen 6-8 Wochen dauern.

Sollte Sie nach drei Monaten per Post keine Steuer-ID erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Nummer schriftlich zu beantragen. Hierzu senden Sie eine E-Mail an info@identifikationsmarkmal.de. Bitte nennen Sie darin Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre vollständige Anschrift.

Voraussetzungen

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja
     

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Anschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

Internetadresse

https://www.bzst.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Bemerkung

Hauptsitz Bonn-Beuel

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Anschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

Internetadresse

https://www.bzst.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Bemerkung

Hauptsitz Bonn-Beuel

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer