Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern

Leistungsbeschreibung

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt in der Regel eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Es wird eine Vorab-Überprüfung der Auflistung von Versteigerungen, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine Bewertung vorgelegter Objekte sowie eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt. Das Überprüfungsverfahren endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK).

In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Versteigerers durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Versteigerer die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet. Der Versteigerer erhält anschließend seine Bestellungsurkunde, den Versteigererausweis und den Versteigererstempel.

Die Bestellung wird veröffentlicht.
Öffentlich bestellte Versteigerer werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen.
Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag,
  • Kopie der Versteigerer-Erlaubnis,
  • Kopie der eigenen Versteigerer-Bedingungen und
  • Auflistung über Versteigerungen der letzten 3 Jahre.

Welche Gebühren fallen an?

Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen bei 720,00 Euro.
Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 Euro für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Antragformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.

Was sollte ich noch wissen?

Das Verfahren dauert rund neun Monate.
Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und mehrjährige Erfahrung als Versteigerer ist anzuraten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle:

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Anschrift

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

04 51 60 06-0

Fax

04 51 60 06-999

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden

Parkplatz Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage

Parkplatz öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung

Karte

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer