Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen

Leistungsbeschreibung

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für den

  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffverkehrs und
  • Seeschiffsverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.

Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

Verfahrensablauf

Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.

  • Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

Grundprüfung

  • Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden

Verlängerungsprüfung

  • Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger

Ergänzungsprüfung

  • Gültiger Schulungsnachweis
  • Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 1

§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Rechtsbehelf

  • In einigen Bundesländern: Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über
  • Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

Anträge / Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
  • Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

Weiterführende Informationen

Die Prüfungsfragen werden aus einem Fragenfundus ausgewählt. Den gesamten Fragenfundus finden Sie auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages:

DIHK-Fragenfundus

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

16.12.2020

Zuständige Stelle:

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Anschrift

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

04 51 60 06-0

Fax

04 51 60 06-999

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden

Parkplatz Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage

Parkplatz öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung

Karte

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung

Anschrift

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

04 51 60 06-0

Fax

04 51 60 06-999

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden

Parkplatz Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage

Parkplatz öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer