Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

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Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger vor Ort.

Karte

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Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.  07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi. 07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

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Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung. Ein Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Bitte bringen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mit. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden.

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Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Bitte beachten Sie, dass das Self-Service-Terminal (Fotoautomat) derzeit nicht zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher, falls erforderlich, ein biometrisches Lichtbild zu Ihrem Termin mitzubringen. Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Sie dann ein biometrisches Lichtbild in Papierform, da digitale Bilder nicht verarbeitet werden können. Schilderpräger ist vor Ort.

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Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

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Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer