Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Leistungsbeschreibung

Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Ihr Führerschein verliert seine Gültigkeit abhängig davon, wann er ausgestellt wurde,

Wenn Ihr Kartenführerschein nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde:

  • Der Führerschein ist 15 Jahre lang gültig.

Wenn Sie einen rosafarbenen EU-Führerschein haben, der zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001, gültig bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004, gültig bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007, gültig bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008, gültig bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009, gültig bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010, gültig bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011, gültig bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013, gültig bis 19.01.2033
  • Wenn Sie vor 1953 geboren wurden, müssen Sie den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Wenn Ihr Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, ist er nicht mehr gültig. Nur wenn Sie vor 1953 geboren wurden, ist der Führerschein bis zum 19.01.2033 gültig.

Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Andernfalls dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Wenn Sie zum Beispiel aus Altersgründen nicht mehr fahren wollen, beantragen Sie einfach keinen neuen Führerschein.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Ihr Führerschein läuft demnächst ab oder ist bereits abgelaufen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), das nicht älter als 2 Jahre ist
  • alter Führerschein

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.  

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus: 4, 5, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bitte bringen Sie Ihr biometrisches Lichtbild in Papierform mit, da es bei der Fahrerlaubnisbehörde keinen Fotoautomaten gibt. Digitale Lichtbilder können derzeit nicht verarbeitet werden. Vorsprache nur mit Termin. Es ist nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer