Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung

Leistungsbeschreibung

Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung

Fit für das Schöffenamt

Informationen für Schöffinnen und Schöffen 

Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.

Schöffenfibel – Informationen für gewählte Schöffinnen und Schöffen

In der Schöffenfibel haben wir Informationen für Schöffinnen und Schöffen, aber auch für am Schöffenamt Interessierte zusammengestellt. Die Schöffenfibel, die Sie unten herunterladen oder bestellen können, gibt Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Was sind Schöffinnen und Schöffen?
  • Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
  • Wie bewerbe ich mich als Schöffe?
  • An wen muss ich mich wenden?
  • Welche Fristen muss ich beachten?

Darüber hinaus gibt die Schöffenfibel einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen. Nicht zuletzt enthält die Schöffenfibel auch Informationen über die Anforderungen an das Schöffenamt. Grundsätzlich werden von Schöffinnen und Schöffen nämlich keine besonderen Gesetzeskenntnisse verlangt. Schöffinnen und Schöffen sollen insbesondere ihre Sozialkompetenz, ihre Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Hauptverhandlung einbringen. Gleichwohl sind für eine verantwortungsbewusste Ausübung der Schöffentätigkeit grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts wichtig. Daher informiert die Schöffenfibel auch ausführlich über den Aufbau der Strafgerichtsbarkeit, den Ablauf des Strafverfahrens und der Beratung des Gerichts.

Weitere Informationen

Darüber hinaus sind für Schöffinnen und Schöffen, am Schöffenamt Interessierte und für die Beteiligten an der Schöffenwahl weitere wertvolle Informationen vorhanden:  

Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen

Mit dem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen, welches Sie unten herunterladen können, werden Ihnen ebenfalls wesentliche Informationen über das Schöffenamt vermittelt. Hier erhalten Sie beispielsweise Auskunft über den Ablauf der Schöffenwahl sowie darüber, wer Schöffin oder Schöffe werden kann.

Umfassende Informationen zum Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen und Wissenswertes zum Schöffenamt, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Nordverbandes (https://schoeffen-nord.de) sowie des Bundesverbandes (https://schoeffen.de) der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS).

Hilfen für Kommunen und vorschlagende Organisationen

Auf der Internetseite der DVS (https://schoeffen.de) erhalten auch Kommunen und vorschlagende Organisationen Hilfestellung.

Anhand von Mustertexten werden praktische Hinweise für kommunale Verwaltungen und die Mitglieder der Vertretungen sowie für die gesellschaftlichen Organisationen gegeben, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das Amt hingewiesen und dafür mobilisiert werden können. Formulare sollen die Arbeit für den Sachbearbeiter in der Verwaltung vereinfachen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hinweis für die Hansestadt Lübeck:

Die Schöff:innen und Jugendschöff:innen am Amtsgericht und Landgericht Lübeck für die Geschäftszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wurden gewählt.  Das Gericht zu Lübeck informiert alle Bewerber:innen, ob Sie gewählt wurden oder nicht. Bitte haben Sie hier etwas Geduld.

Das Bewerbungsverfahren für die nächste Amtsperiode, also für den Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2033 beginnt am 01.01.2028 und endet mit Ablauf des Aprils.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2028 bei der Hansestadt Lübeck, 1.102 zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 27, 23539 Lübeck, E-Mail: zentraleverwaltungsdienste@luebeck.de

Ab Januar 2028 können sich am Schöff:innenamt interessierte Bürger:innen unter der Telefonnummer (0451) 122 7331 an uns wenden. Wir stehen Ihnen von Montag – Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger elektronischer oder telefonischer Terminvereinbarung können Sie uns auch zu den Sprechzeiten in der Fackenburger Allee 29, 23554 Lübeck in der Abteilung zentrale Verwaltungsdienste aufsuchen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30.04.2028 an die Hansestadt Lübeck 4.513 Jugendarbeit – Jugendamt, Kronsforder Allee 2 - 6, 23539 Lübeck, E-Mail: jugendarbeit@luebeck.de

Was sollte ich noch wissen?

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die PDF Dateien für die Jugendschöffinnenwahl und die Schöffenwahl finden Sie zudem unter "Formulare" in der rechten Spalte.
Wir bitten um eine datenschutzkonforme Übermittlung via Post.

Zuständige Stelle:

Zentrale Verwaltungsdienste; Statistik und Wahlen

Anschrift

Fackenburger Allee 29
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Adlerstraße
Bus(Linie 3, 7, 9, 12, 21, 5912, 7650)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Seitenstreifen im Öffentlichen Verkehrsraum
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer