Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO

Leistungsbeschreibung

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

Verfahrensablauf

Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

  • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
  • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
  • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
  • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
  • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

Voraussetzungen

- Keine Zulassungsvoraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)

Anträge / Formulare

  • Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
  • Schriftformerfordernis: nein

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

11.11.2020

Zuständige Stelle:

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Anschrift

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

Telefon

+49 431 57935-10

Fax

+49 431 57935-20

Öffnungszeiten

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Karte

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Anschrift

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Telefon

+49 4331 9453-0

Fax

+49 4331 9453-199

E-Mail

Internetadresse

www.lksh.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Anschrift

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon

+49 46 21 9391-0

Fax

+49 46 21 9391-26

Internetadresse

www.rak-sh.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Karte

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Anschrift


24040 Kiel

Telefon

+49 431 5 70 49-0

Fax

+49 431 5 70 49-10

Internetadresse

www.stbk-sh.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Anschrift

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon

+49 46 21 939-10

Fax

+49 46 21 939-126

Internetadresse

www.notk-sh.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Karte

Handwerkskammer Lübeck

Anschrift

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 1506-0

Fax

+49 451 1506-180

Internetadresse

https://www.hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Zufahrt über Fischergrube.
Gebührenpflichtig: Nein

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer