Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

  • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
  • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:

  • Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
  • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
  • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
  • Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.

Schriftliches Verfahren:

  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
  • Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

  • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
  • Ursprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus Entwicklungsländern
  • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
  • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
  • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
  • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Welche Gebühren fallen an?

Hilfe & Kontakt:

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Anschrift

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

04 51 60 06-0

Fax

04 51 60 06-999

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz hinter dem Gebäude
Gebührenpflichtig: Nein

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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

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Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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