Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

30.06.2023

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Veterinärwesen

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace- Hopper-Str.
Bus(Buslinie 2)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

2. Stock

Karte

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