Bürgerbeteiligung

Leistungsbeschreibung

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Dem Stadtpräsidenten steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Beirat für Seniorinnen und Senioren, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Interessenten für den Beirat Lübeck Digital:

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Bitte bewerben Sie sich als Bürger:in, Organisation der Zivilgesellschaft oder Kulturvertreter:in bis zum 25.01.2022 über www.luebeck.de/bewerbung-digitalbeirat, per Mail an CDO@luebeck.de Betreff: Beirat Lübeck Digital
oder per Post an

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Stabsstelle Digitalisierung, Organisation und Strategie
Beirat Lübeck Digital
Fackenburger Allee 29
23539 Lübeck

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
 

Zuständige Stelle:

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Anschrift

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Behindertenparkplatz
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

Büro der Bürgerschaft

Anschrift

Breite Straße 62
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kohlmarkt
Bus(Linie 1, 2, 5, 6, 7, 9, 15, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Anzahl Parkplätze: 200
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Anzahl Parkplätze: 420
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Hearder-Center
Anzahl Parkplätze: 193
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Rathaus

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer