Mietspiegel erhalten und durchsehen

Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
  • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

  • einfachen Mietspiegeln
  • und qualifizierten Mietspiegeln.

Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

 Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

  • wo eine Wohnung liegt und
  • wie groß,
  • alt,
  • energetisch saniert
  • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

  • Doppelglasfenster,
  • Strukturheizkörper oder
  • Parkettboden.

Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Vergleichsrechner

Weitere Informationen zum Mietspiegel und zur Vermieterliste des sozialen Wohnungsbaus finden Sie unter: Mietspiegel und Vermieter

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

An wen muss ich mich wenden?

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Auf der weiterführenden Seite Vergleichsrechner, können Sie eine Berechnung der Miete vornehmen.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

08.07.2024

Zuständige Stelle:

Hansestadt Lübeck - Soziale Sicherung; Wohnungsbauförderung / Wohnungsvermittlung

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für Fragen rund um Wohnberechtigungsscheine und Wohnungsvermittlung bieten wir Donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich eine offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Bitte bedenken Sie, dass es in einer offenen Sprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Di.  08:00 - 12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Fr. geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer