Ladenöffnungszeiten Überprüfung

Leistungsbeschreibung

In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:

  • an Sonn- und Feiertagen und
  • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.

Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:

  • Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
  • Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
  • Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,

geöffnet sein.

Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

 

Eine Übersicht über die Wochenmärkte in Lübeck finden Sie unter: Märkte in Lübeck

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
  • an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)

Bemerkungen

Zuständige Stelle:

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Anschrift

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon

0431 220040-10

Fax

0431 220040-650

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer