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Kfz: Fahrtenbuch

Leistungsbeschreibung

Die Führung eines Fahrtenbuches wird entweder von der Verkehrsbehörde angeordnet oder könnte aus steuerlichen Gründen erforderlich sein.

Nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften wird dieVerkehrsbehörde von Ihnen möglicherweise die Führung eines Fahrtenbuches verlangen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
In diesem Fall sind folgende Angaben zu führen:

  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
  • Datum und Uhrzeit des Beginns und Ende der Fahrt,
  • Unterschrift des Fahrzeugführers.

In steuerlichen Angelegenheiten sind für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gesondert, fortlaufend, zeitnah und in geschlossener Form aufzuzeichnen:

  • bei beruflicher Auswärtstätigkeit:
    • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt,
    • Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,
    • Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
  • bei Privatfahrten: Angabe der gefahrenen Kilometer,
  • bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer