Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01. Mai 2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

  • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich der Fahrerin/des Fahrers - zu befördern.

Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jede Fahrerin/jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
  • Führerscheinnummer,
  • Nationalität des ausstellenden Staates,
  • Gültigkeitsdauer (von/bis),
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob die Fahrerin/der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist),
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand),
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen.
  •  

Voraussetzungen:
Die Antragstellerin/der Antragsteller soll ihren/einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaberinnen/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Fahrerkarten werden nach Hause versendet.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt in deren/dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • EU-Kartenführerschein (bei Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung),
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung,
  • Biometrisches Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Fahrerkarte

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.

Die Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, mindestens jedoch 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Kontrollgerätekartenregister sowie zum digitalen EG-Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Zuständige Stelle:

Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus(4, 5, 11)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer