Hochwasser / Hochwasserschutz

Leistungsbeschreibung

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Informationen der Feuerwehr der Hansestadt Lübeck über Hochwasserstufen und Maßnahmen finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
  • die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die örtliche Feuerwehr.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".

Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Zuständige Stelle:

Feuerwehr; Zivil- und Katastrophenschutz

Anschrift

Bornhövedstraße 10
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Bornhövedstraße
Bus(Line 7)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im Öffentlichen Verkehrsraum

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer