Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Anschrift


24062 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-7239

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer