Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Sie können einen Termin Online buchen : Online Terminvergabe

Oder schicken SIe eine E-Mail an standesamt@luebeck.de

An wen muss ich mich wenden?

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Gebühr ist vor Ort in Bar oder per EC-Karte zu zahlen. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Zuständige Stelle:

Standesamt; Geburtenregister / Vaterschaftsanerkenntnisse / Kirchenaustritte

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus(Linie 1, 4, 6, 9)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl Parkplätze: 10
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz Behindertenparkplatz
Anzahl Parkplätze: 1
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer