Hundesteuer bezahlen

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:

  • Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
  • die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
  • die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet

Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden

Bei Umzug innerhalb Lübeck bitte eine Mitteilung (telefonisch, per Mail oder schriftlich) mit neuer Anschrift, sofern die Ummeldung ordnungsbehördlich vorgenommen wurde. Bei Wegzug aus Lübeck ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich inklusive Übersendung der Lübecker Hundesteuermarke.

Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer, finden Sie hier.
 

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.

Der jährliche Steuersatz beträgt pro Hund 144 Euro​    

Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuersatz 618 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt. 

Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung (auf jedes städtische Konto), Bankeinzug oder Bareinzahlung beim Bereich Buchhaltung und Finanzen erfolgen.

Buchhaltung und Finanzen
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck

Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 14:00 Uhr
Di. 08:30 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.

Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Steueranmeldungen werden nach Eingang bearbeitet. Mit dem Steuerbescheid erhalten Sie auch die Hundesteuermarke, die bei einer Abmeldungen wieder an die Hansestadt Lübeck zurückzugeben ist.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wer seine Hundesteuermarke verloren hat, wendet sich bitte an den Bereich Buchhaltung & Finanzen der Hansestadt Lübeck. Gegen die Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhalten Sie eine neue Marke. Dazu überweisen Sie bitte die 5,00 EUR und auf das Ihnen bekannte Hundesteuerkonto unter Angabe des Kassenzeichens und geben im Verwendungszweck „Ersatzmarke“ an. Sie bekommen die neue Marke dann postalisch zugesendet. Alternativ besuchen Sie den Bereich Buchhaltung und Finanzen in der Fleischhauerstraße 20 in 23552 Lübeck zu den Öffnungszeiten und können sich dort die Marke gegen Entrichtung der Gebühr aushändigen lassen.

Hilfe & Kontakt:

Haushalt und Steuerung; Hundesteuer

Anschrift

Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen)
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl Parkplätze: 347
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer