Wilden Müll melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bei Privatgrundstücken bitte angeben:

  • Angaben zum Fundort
  • Art des Abfalls
  • Abfallmenge
  • Datum der Feststellung / seit wann lagert der Abfall dort?
  • den Verursacher (ggf. Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Adressaufkleber u.a.)

Bitte wenden Sie sich an die Untere Abfallbehörde

Bei Öffentlichen Grundstücken:
Bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck.
Sollten Sie keine Angaben Tätigen können. bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Zuständige Stelle

Landesbehörden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Fachlich freigegeben am

02.11.2016

Zuständige Stelle:

Entsorgungsbetriebe Lübeck

Anschrift

Malmöstraße 22
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 707600

Fax

+49 451 70760710

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr 
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00  - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Rigastraße
Bus(Linie 15)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Malmöstraße
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Abfallentsorgungsbehörde

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer