Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)

Leistungsbeschreibung

Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Direktzahlung ist aufgeteilt in

  • die Basisprämie,
  • die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden – Greeningprämie - (Anbaudiversifizierung, Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse),
  • die Umverteilungsprämie,
  • die Junglandwirteprämie sowie
  • die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.

Die Zahlungsansprüche müssen ab 2015 neu beantragt werden. Die alten Zahlungsansprüche haben ihre Gültigkeit verloren.

Die den Antragstellern im Jahr 2015 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlung. Sie können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.

Die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nur in der Region möglich, in der sie zugeteilt wurden.

Erst ab 2019 ist die bundesweite Basisprämie umgesetzt.

Jedes Jahr ändert sich die Höhe der Zahlung pro Hektar.

Direktzahlungen werden ab 2015 nur noch an „aktive“ Betriebsinhaber gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sammelantragsverfahren:

Die Beantragung erfolgt in der Regel im Online-Verfahren:

  • Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus.
  • Die Bearbeitungsinformationen stehen im Anwenderhandbuch zum InetWebClient, welches im Online-Verfahren heruntergeladen werden kann.

Papierantragsteller erhalten vom LLnL auf Anfrage Papierantragsunterlagen zugesandt.

Zuständige Stelle:

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

Anschrift

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 885-1

Fax

+49 451 885-270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Anschrift

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 885-1

Fax

+49 451 885-270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer