Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
 • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
 • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
 • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Verfahrensablauf

  • Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
  • Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag „Anzeige Landpachtvertragsabschluss“
  • Abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • Im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

20.11.2023

Zuständige Stelle:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Anschrift

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon

+49 4347 704-0

Fax

+49 4347 704-116

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

Anschrift

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 885-1

Fax

+49 451 885-270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Karte

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Anschrift

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 885-1

Fax

+49 451 885-270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer