Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • motorsportliche Veranstaltungen,
  • Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
  • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
  • Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
  • Umzüge bei Volksfesten und ähnliches, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen,
  • Straßenfeste, Märkte.

Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen sowie mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden.

Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des Versammlungsgesetzes.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

 

Für Straßenmusiker hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr unter: Straßenmusiker ein Merkblatt hinterlegt.

 

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Es ist erforderderlich, einen Antrag zur Durchführung eines Laternenumzugs beim Bereich Stadtgrün und Verkehr zu stellen.

Weitere Informatiponen entnehmen Sie bitte: Laternenumzug.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet.

Hinweis:
Bei kreisübergreifenden Veranstaltungen ist derjenige Kreis zuständig, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben unter anderem über Teilnehmerzahl und Zeitplan,
  • schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass er Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfern­straßengesetzes beziehungsweise der entsprechenden Straßengesetze der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungs­ansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
  • Streckenplan,
  • Versicherungsnachweise (soweit bereits vorhanden; gegebenenfalls nachzureichen entsprechend den Vorgaben des späteren Erlaubnisbescheides),
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr besteht eine Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro beziehungsweise bei größeren Veranstaltungen von 767,00 Euro bis 2.301,00 Euro.

Neben der Gebühr für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis können bei paralleler Nutzung von Wegen und Plätzen gesonderte Gebühren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis anfallen.

Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei größeren Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.

Rechtsgrundlage

  • §§ 29, 44 Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)(Gebühren-Nr. 263),
  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG),
  • § 14 Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG).

Was sollte ich noch wissen?

Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

Zuständige Stelle:

Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus(Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Karte

Stadtgrün und Verkehr; Sondernutzung

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus(Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer