Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Leistungsbeschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle:

Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus(Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer