Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

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Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.

Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • Licht­technische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Park­scheinautomaten,
  • Geländer, Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen,
  • Blinklicht- und Licht­zeichenanlagen („Ampeln“).

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Straßenverkehrsbehörde prüft / erteilt  die Genehmigung zum Auftstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Das Aufstellen und die Wartung / Reparatur erfolgen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr. Schadensmeldungen können über das Kontaktformular  oder per Mail an stadtgruen.verkehr@luebeck.de erfolgen.

Für das Aufstellen sowie die Wartung von Parkuhren und Parkscheinautomaten ist die KWL Lübeck zuständig. Telefon: +49 (0)451 - 79888-0 , Telefax: +49 (0)451 - 79888-44 , Email: info@luebeck.org

Haltverbotszone bei Möbelumzug:
Sollte für einen Möbelumzug eine Haltverbotsregelung aufgrund hohen Parkdrucks erforderlich sein, können Sie die Einrichtung online bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen:
Online-Antrag zur Einrichtung einer Haltverbotszone und einer Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass von der Hansestadt Lübeck keine Verkehrszeichen zur
Verfügung gestellt werden können. Mehr Informationen finden Sie im Hinweisblatt.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.

Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):

  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
  • Kreise und kreisfreien Städte,
  • Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
  • Amtsfreie Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
    • über das Halten und Parken,
    • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
    • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
    • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.

Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die angebotene Leistung der Straßenverkehrsbehörde kann am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) oder unter https://www.luebeck.de/de/hvz/antrag erledigt werden.

Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus § 5 b Abs. 2 - 6 StVG sowie § 51 StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.

Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren für die Anordnung des Haltverbots bzw. die Genehmigung betragen je Umzug (Dauer des Umzuges 1-2 Tage)
• für eine Adresse 30,00 Euro
• für zwei Adressen 35,00 Euro (zusammenhängender Umzug innerhalb Lübecks)
• für drei Adressen 40,00 Euro (zusammenhängender Umzug innerhalb Lübecks)

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Der Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone für einen Möbelumzug sollte mindesten 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden.

Zuständige Stelle:

Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus(Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer