Internationalen Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
  • Vollendung des 18. Lebensjahres

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Für Lübeck ist die Vorlage einer Meldebescheinigung nicht notwendig

Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Eine Gebühr von 16,30€ fällt an.

Bei einer Expressvariante  zum Tausch des Führerscheins in Kartenführerschein enstehen Kosten in Höhe von 35,00 €

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Bearbeitung erfolgt sofort und der Internationale Führerschein kann sofort bei Vorlage eines Kartenführerscheins mitgenommen werden. 
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

17.09.2020

Zuständige Stelle:

Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus(4, 5, 11)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer