Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 15 Jahre für die Klassen AM,
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 17 Jahre für die Klassen B, BE
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
- 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
- 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
- 23 Jahre für die Klassen D, DE
- 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
Detailierte Infromationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen wird der Führerschein erst in Auftrag gegeben, wenn Sie alle Bescheinigungen über die bestandene Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehöde abgegeben haben.
Vorläufige Fahrerlaubnis bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen:
Sie können sich für die Zwischenzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen, die drei Monate gültig ist. Falls Sie nach den drei Monaten keine weitere Klasse ablegen sollten, dann können Sie sich Ihren EU-Kartenführerschein (nach Ablauf der vorläufigen Fahrerlaubnis) für die bereits bestandene/n Klasse/n zuschicken lassen oder vor Ort abholen.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
- für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
- für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
- Gutachten über besondere Anforderungen,
- Führungszeugnis.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Das Antragsformular zur Erteilung von Fahrerlaubnisklassen, finden sie unter Fahrerlaubnis
Der Personalausweis ist bei der Beantragung zwecks Indentifizierung vorzulegen.
Ein Fotoautomat ist nicht vor Ort.
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Eine Gebühr von 43,40€ fällt an.
- Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)