Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Leistungsbeschreibung

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Aufgabe der Integrationshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und / oder deren Folgen auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die (zu erwartende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere der Schule. Der Bereich Jugendamt - Familienholfen der hansestadt Lübeck  bietet eine Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von ambulanten Integrationshilfen für seelisch behinderte (oder von seelischer Behinderung bedrohter) Kinder und Jugendliche, während der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeckdies entsprechend für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung anbietet.

Die Hansestadt Lübeck sichert die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen durch die flächendeckende Bereitstellung von SchulbegleiterInnen an allen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Mit verschiedenen freien Trägern wurde in enger Kooperation mit dem Schulamt die Projektvereinbarung „Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ geschlossen. Eingliederungshilfe wird auf dieser Grundlage unbürokratisch geleistet:

• betroffene Kinder und ihre Eltern erhalten eine ausreichende Hilfeleistung ohne Antrags- und Verwaltungsverfahren und ohne ärztliche Gutachten
• die Schulen und die freien Träger erhalten größtmögliche Flexibilität
• die Helfer stehen durchgängig zur Verfügung

Mit dieser Projektvereinbarung wurden die Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialen Sicherung gebündelt und den Trägern ein Gesamtbudget für alle IntegrationshelferInnen an allen Regelschulen zur Verfügung gestellt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Informationen rund um den Lübecker Integrations-Pool können Sie über Herrn Jaacks unter der Rufnummer 0451-122 51 61.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Zuständige Stelle:

Familienhilfen/Jugendamt; Fachdienste der Jugendhilfe: Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.- Fr. 08:30 - 12:30 Uhr 
(und nach Vereinbarung)

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2,7,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer