Seniorenvertretung

Leistungsbeschreibung

Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) ist der Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.

Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren,
  • die Politiker aufzufordern und zu ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,
  • die Politiker und die Gesellschaft zu überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation.
  • die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck wurde auf Beschluss der Bürgerschaft 1993 gegründet. Er ist parteipolitisch neutral, konfessionell und verbandspolitisch ungebunden.

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren vertritt die Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit und gegenüber den Organen der kommunalen Selbstverwaltung in Lübeck (Bürgerschaft und Ausschüsse, Bürgermeisterin / Bürgermeister).

Hierbei berät der Beirat auch durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen und ist bei allen Planungen und Entscheidungen, die wichtigen Belange älterer Menschen in der Hansestadt Lübeck betreffen, frühzeitig anzuhören.

In turnusmäßigen Abständen von 5 Jahren werden die Mitglieder des Beirates von den Einwohnerinnen und Einwohnern Lübecks, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, direkt gewählt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können auch selbst in den Beirat gewählt werden. Die gewählten Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Die Wahlzeit des Beirates für  Seniorinnen und Senioren beträgt fünf Jahre (2023-2028).

Weitere Aktivitäten sind:

• Kommunikation mit Parteien, Bürgerschaft und der Stadtpräsidentin/dem Stadtpräsidenten, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin

• Auslage von seniorenrelevanten Zeitschriften und Veröffentlichungen

• Kooperation mit den Fachbereichen

• Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein und Seniorenbeiräten anderer Kommunen

• Besuche und Betreuung von SeniorInnen-Einrichtungen

• Kontaktpflege mit Bewohnern und Heimbeiräten

• Monatliche kostenlose Sprechstunden des Beirates

• Allgemeine Beratungen in der Geschäftsstelle, jedoch keine rechtlichen Beratungen

• Teilnahme an und Ausrichtung von Regionalen Fachtagungen des Landesseniorenrats e.V.

• Mitarbeit im Altenparlament des Landes Schleswig-Holstein über den Landesseniorenrat durch Delegierte

An wen muss ich mich wenden?

An die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) finden Sie im Internet.

Unterstützende Institutionen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck:

- Team Behindertenhilfe

- Konzept Leben und Wohnen im Alter

- Pflegestützpunkt

- Beratungsstelle für Erwachsene und Senioren

- Öffentliche Rechtauskunft (ÖRA)

- Team Betreuungsbehörde

Zuständige Stelle:

Büro der Bürgerschaft; Beirat für Seniorinnen und Senioren

Anschrift

Königstraße 49-57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Erreichbarkeit
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
 

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Anzahl Parkplätze: 200
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Anzahl Parkplätze: 420
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center
Anzahl Parkplätze: 193
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer