Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Sie erscheinen persönlich oder lassen sich ggf. vertreten, um den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht zu stellen, da die betreffende Person dauerhaft behindert ist und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft die ärztlichen oder sonstigen Nachweise zur dauerhaften Behinderung sowie die Voraussetzungen für die Befreiung.
  • Angaben zur betroffenen Person werden aufgenommen und geprüft.
  • Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und zur Entscheidung weiterbearbeitet.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den weiteren Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
  • Wählen Sie den entsprechenden Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht aus.
  • Füllen Sie das digitale Formular aus und geben Sie die erforderlichen Angaben zur betroffenen Person sowie gzu ihrer Vertretung an.
  • Laden Sie Nachweise über die dauerhafte Behinderung oder weitere Unterlagen hoch.
  • Nach Prüfung aller Angaben senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
  • Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Informationen im Melderegister.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und Sie über die weiteren Schritte und den Entscheidungsprozess informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • das Ausweisdokument muss abgelaufen sein.
  • Zudem ist eine Bescheinigung von einem Arzt oder dem Heim erforderlich, die bestätigt, dass die Person nicht mehr selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Bitte beachten Sie, dass lediglich der dauerhafte Aufenthalt in einem Heim oder Krankenhaus sowie die dauerhafte Bestellung eines Betreuers nicht ausreichen, um von der Ausweispflicht befreit zu werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
  • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 14 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus: Linie 32

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Schilderpräger ist vor Ort. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus: Linie 5, 7, 11, 12

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Freitag 8 – 12 Uhr 
(zusätzl. Termine werden montags und freitags bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Di. 7 – 12 Uhr und 12:45 – 14 Uhr
Mit. 7 – 12 Uhr
Do. 7 - 12 Uhr  und 12:45 – 14 Uhr
Fr. 7 – 12 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Schilderpräger ist vor Ort, montags jedoch erst ab 14 Uhr. Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di.  16:15 – 18 Uhr 
Mi. geschlossen
Do.16:15 – 18 Uhr
Fr. geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus: Linie 30

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Das Foto wird direkt während des Termins aufgenommen. Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen).

Karte

Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr 
Mi.8 – 12 Uhr
Do.8 – 14 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus: Linie 4, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 Uhr – 14 Uhr
Di. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do. 8 – 14 Uhr
Fr.  8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt

Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Ein Schilderpräger befindet sich in der Moislinger Allee 13 (fußläufig ca. 10 Minuten entfernt).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer