Löschungsbewilligung für das Grundbuch öffentlich beglaubigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Eintragung im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung von der Person oder Institution, die im Grundbuch als Berechtigter eingetragen beziehungsweise von der Löschung betroffen ist.

Wenn Sie zum Beispiel eine Grundschuld löschen lassen möchten, weil die gesicherte Forderung beglichen wurde, benötigen Sie hierfür die beglaubigte Löschungsbewilligung des Gläubigers, in der Regel eine Bank. Soll ein Wohnungsrecht gelöscht werden, brauchen Sie die beglaubigte Löschungsbewilligung der Person, zu deren Gunsten das Wohnungsrecht besteht.

Wichtig ist, dass die Löschungsbewilligung notariell beglaubigt sein muss.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Befindet sich im Grundbuch Ihres Grundstückes eine Eintragung zugunsten der Hansestadt Lübeck (z.B. ein Geh- und Fahrrecht, Leitungs- oder Vorkaufsrecht), die Sie löschen lassen wollen, können Sie beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften eine Löschungsbewilligung beantragen.

Verfahrensablauf

  • Das Grundbuchamt nimmt keine Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
  • Suchen Sie zum Beispiel über die bundesweite Notarsuche einen Notar oder eine Notarin aus.
  • Sie vereinbaren einen Termin.
  • Lassen Sie sich von dem Notar oder der Notarin zu der gewünschten Eintragung beraten.
  • Der Notar oder die Notarin beglaubigt die Bewilligung und beantragt in der Regel auch die Eintragung beim Grundbuchamt für Sie.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nach Beantragung prüft der Bereich, ob das Recht für die Hansestadt Lübeck verzichtbar ist und erteilt ggf. eine Löschungsbewilligung

An wen muss ich mich wenden?

Amtsgericht (Grundbuchabteilung) bei Löschung der Eintragung

Notariat bei Beglaubigungen der Löschungsbewilligung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bereich Wirtschaft und Liegenschaften
Fischstr. 1-3
23539 Lübeck


 

Voraussetzungen

Die zugrunde liegende Forderung ist vollständig erfüllt beziehungsweise erloschen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

 Er muss im Grundbuch eingetragener Eigentümer des belasteten Grundstücks sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Keine.
Es muss lediglich ein Schreiben an den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften gerichtet werden, in dem Sie das Grundstück und das dazugehörige Grundbuch sowie die zu löschende Belastung benennen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es fällt je nach Wert der Belastung ein Entgelt bzw. eine Ablösesumme an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Notariat ab.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Notarin oder einen Notar.

Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Amtsgericht Lübeck

Anschrift

Am Burgfeld 7
23568 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 371-0

Fax

+49 451 371-1523

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1,2,6,7,9,15,16,8710,8720,8770,8780

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck West

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1,2,6,7,9,15,16,8710,8720,8770,8780

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer