Jagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Falls Sie in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wichtige Informationen zur Verlängerung Ihres Jagdscheins
Falls Sie bereits einen Jagschein besitzen, dessen Gültigkeit jedoch bald abläuft oder abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. 
Für die Verlängerung ist folgendes zu beachten bzw. vorzulegen: 

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Körperliche Eignung
  • Jägerprüfung in Deutschland abgeschlossen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • Ein Lichtbild, wenn im Jagdscheinheft kein Platz mehr für die Verlängerung ist

Für die Erteilungen bzw. Verlängerungen von Falknerjagdscheinen, Jugendjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen gibt es teilweise noch andere Voraussetzungen bzw. Unterlagen, die vorgelegt werden müssen. Diesbezüglich bitte mit der unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen. 

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen erstmalig die Erteilung des Jagdscheins.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Ihren Jagdschein oder die zuständige Behörde teilt Ihnen die Hinderungsgründe mit.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Sie haben die erforderliche Sachkunde (durch eine bestandene Jägerprüfung)
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
  • Nachweis des Vorhandenseins der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 55 EUR
Vorkasse: Nein
Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr

Gebühr: 65 EUR
Vorkasse: Nein
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre

Gebühr: 75 EUR
Vorkasse: Nein
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre

Gebühr: 25 EUR
Vorkasse: Nein
Tagesjagdschein

Gebühr: 20 EUR
Vorkasse: Nein
Jahresjagdschein für Jugendliche

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines.

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 14 Tage

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer