Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern. 
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.

Verfahrensablauf

Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid. 
  • Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
  • Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer