Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,
  • verschiedenen Karten zur
  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Verfahrensablauf

Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

  • online,
  • schriftlich,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen

Keine

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Zuständige Stelle:

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Anschrift

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

04 51 60 06-0

Fax

04 51 60 06-999

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden

Parkplatz Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage

Parkplatz öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer