Entfernung oder Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Ihrer Wasserversorgungsanlage feststellen, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestehen, sind Sie verpflichtet, diese bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.

Diese Vorschrift schützt die Gesundheit der Verbraucher und Verbraucherinnen, da die Bleibelastung im Trinkwasser minimiert wird. Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten und die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig planen.

Zudem müssen Sie die zuständige Behörde über durchgeführte Maßnahmen informieren und alle Beteiligten über das Vorhandensein und die geplanten Maßnahmen bezüglich der Trinkwasserleitungen aus Blei aufklären.

Verfahrensablauf

Sie melden die Entfernung oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei bei Ihrer zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei.
  • Sie haben oder werden die Trinkwasserleitungen aus Blei entfernen oder stilllegen lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

bis 12. Januar 2026

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer