Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage in Ihrem Haushalt haben und aufgrund Ihrer Eigenversorgung eine Fristverlängerung des Austauschs oder der Stilllegung Ihrer Trinkwasserleitungen aus Blei erhalten haben, müssen Sie Änderungen in den Mitgliedern Ihres Haushaltes dem Gesundheitsamt melden.

Wenn zum Beispiel Kinder bei Ihnen einziehen oder jemand in Ihrem Haushalt schwanger wird, müssen Sie dies melden. Generell muss jede Veränderung gemeldet werden, wie zum Beispiel auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Verfahrensablauf

Sie melden die Änderungen bei Ihrer zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei in Eigenversorgung.
  • Sie haben eine Fristverlängerung zum Austausch oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei über den 12.01.2026 hinaus von Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
  • Es ergibt sich eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts, welcher die Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt. (zum Beispiel Schwangerschaft, weitere Kinder, Anzahl der Personen etc.)

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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