Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

Voraussetzungen

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Zuständige Stelle:

Familienhilfen/Jugendamt; Pflegekinder- und Adoptionsstelle

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie: 2,7,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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