Gesundheitsförderung

Leistungsbeschreibung

Laut Gesundheitsdienst-Gesetz ist es Aufgabe der Kommunen, gesundheitsförderliche Aktivitäten zu initiieren, zu unterstützen und zu koordinieren. Diese kommunale Gesundheitsförderung zeigt sich in Projekten, Kursangeboten, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen und Aktionen für unterschiedlichste Zielgruppen, wie zB Kinder und Jugendliche, Familie, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer, Prostituierte und Wohnungslose in Institutionen bzw Lebenswelten, wie unter anderem Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Betrieb, ausgewählte Stadtteile.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen berücksichtigen insbesondere benachteiligte Gruppen, um das Ziel gleicher Gesundheitschancen für alle anzustreben.

Um Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufeinander abzustimmen, sind sogenannte "Runde Tische" wesentliche Voraussetzung für die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteure der Kommune. Hier werden anhand des Expertenwissens vor Ort wichtige Theman der Gesundheitsförderung diskutiert, lokale Gesundheitsziele beraten und entsprechende Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sinnvoll und bedarfsorientiert erarbeitet. Dabei kommen Akteure aus verschiedenen Einfluss- und Tätigkeitsbereichen zusammen, wie zB Freie Träger, die Ärzteschaft, kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die Politik sowie Bürgerinnen und Bürger.

Grundlage der Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist die Gesundheitsberichterstattung gemäß dem Motto "Daten für Taten".

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nach dem Gesundheitsdienstgesetz – GDG ist es insbesondere Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Kreise und kreisfreien Städte, auf gesunde und gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse hinzuwirken. Die Gesundheitsämter sind daher in besonderer Weise ein „kommunaler Anwalt für Gesundheit“. Dabei sollen möglichst gleiche Gesundheitschancen für alle entstehen und die gesundheitliche Eigenverantwortung und Urteilsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Zudem soll auf die Vermeidung von Gesundheitsrisiken und auf den Schutz der oder des Einzelnen und der Allgemeinheit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen hingewirkt werden. (§ 1 GDG, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Landesrecht Schleswig-Holstein) Aufbauend auf die Bedarfserhebungen der Gesundheitsberichterstattung bis hin zur gemeinsamen Planung, Umsetzung und Evaluation von präventiven Maßnahmen nimmt die Gesundheitsförderung im Lübecker Gesundheitsamt eine zentrale Rolle bei Gesundheitsförderungsprozessen ein. Dazu braucht es kommunale Partner zum Beispiel im Jugend-, Bildungs-, Sozial-, Umwelt-oder Stadtentwicklungsbereich sowie die Akteure der Gesundheits- und Soziallandschaft vor Ort.

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlage

§5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Präventionsgesetz (PrävG) vom 25. Juli 2015
§ 5 GDG  

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung des Gesundheitsamtes Lübeck finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Gesundheitsamt; Gesundheitsförderung

Anschrift

Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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