Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Dreharbeiten wie zum Beispiel für Film-, Foto- oder Medienproduktionen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen durchführen möchten und dabei Arbeitsgeräte aufstellen oder den öffentlichen Raum in seiner üblichen Nutzung einschränken, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Es handelt sich um eine Sondernutzung. Für solch eine Sondernutzung ist in Schleswig‑Holstein eine Erlaubnis erforderlich und wird auf Zeit oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen versehen sein, etwa zum Schutz der Barrierefreiheit oder Umweltbelastungen

Die Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Straßenbaubehörde ausgestellt. Vor der Erteilung wird geprüft, ob die Nutzung unverhältnismäßige Einschränkungen oder Gefährdungen für Dritte mit sich bringt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag ein möglichst frühzeitig vor den geplanten Dreharbeiten.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis gegebenenfalls mit Auflagen, Befristung oder Widerrufsvorbehalt.
  • Nach Abschluss der Dreharbeiten übernehmen Sie die erforderlichen Maßnahmen wie Aufräumen und Wiederherstellung des öffentlichen Raums.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Verwenden Sie bitte den entsprechenden Onlinedienst für Ihren Antrag oder kontaktieren Sie die zuständige Abteilung bei Fragen oder Unklarheiten.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Ihre Dreharbeiten finden auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen statt.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch durch Equipment, Sperrungen, Halteverbote oder Ähnliches.
  • Sie befolgen mögliche Auflagen wie Barrierefreiheit, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Standortangabe, Art und Dauer der Dreharbeiten
  • Geplante Nutzung (Aufbauten, Equipment, Halteverbotszonen)
  • Skizze oder Verkehrszeichenplan bei Bedarf
  • Versicherungserklärung oder Haftungsnachweis je nach Umfang der Maßnahme

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie den entsprechenden Onlinedienst oder füllen Sie den Antrag unter „Formulare“ aus und senden diesen unterschrieben per Mail mit allen Anlagen an wirtschaft@luebeck.de.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Sondernutzung der öffentlichen Fläche wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Aufwand und steht in der örtlichen Verwaltungskostensatzung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Das Entgelt für eine Drehgenehmigung beträgt mindestens 32,00 € pro Drehgenehmigung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Drehgenehmigung ist im Voraus anzumelden. Die Fristen können unterschiedlich ausfallen. 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Eine Drehgenehmigung bzw. eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnenflüge sind mindestens 7 Tage im Voraus anzumelden.
Verkehrsrechtliche Ausnahmeerlaubnisse sind mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert 3 bis 5 Werktage. Verkehrsrechtliche Erlaubnisse ca. 10 Werktage – werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei kleineren, unauffälligen Aufnahmen (Handkamera ohne Behinderung) besteht oft keine Genehmigungspflicht, dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Wirtschaft und Liegenschaften; Wirtschaft und Märkte

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1,2,6,7,9,15,16,8710,8720,8770,8780

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer