Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten

Leistungsbeschreibung

Als Jugendgerichtshilfe berät die Jugendhilfe im Strafverfahren jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte sowie ihre Familien. Sie begleitet das gesamte Strafverfahren von den polizeilichen Ermittlungen bis zur möglichen Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören zum Beispiel die Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, die möglichen Folgen der Straftat sowie Datenschutz und Vertrauensschutz. Sie unterstützt bei Problemen in Schule, Beruf, Familie oder Freizeit und vermittelt Hilfsangebote.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Zuständig ist das Jugendamt - Familienhilfen. ‌Für diese Aufgabe ist auch die Bezeichnung „Jugendhilfe im Strafverfahren“ gebräuchlich.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren befasst sich als Fachdienst des Jugendamtes mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden und deren besonderen Problemen.

Sie begleitet ihr Klientel durch das gesamte Jugendstrafverfahren und erfüllt dabei zwei Arbeitsaufträge:

  • Als Jugendhilfe im Strafverfahren bringt sie im Jugendstrafverfahren die erzieherischen Gesichtspunkte zur Geltung und unterstützt das Jugendgericht darin, zu einem erzieherisch sinnvollen Urteil zu kommen.
  • Als Fachdienst der Jugendhilfe informiert sie die Betroffenen über die formellen Abläufe und steht (auch der Familie der Beschuldigten) als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie unterbreitet, falls erforderlich, Hilfsangebote und ist auch nach der Hauptverhandlung für die Einleitung, Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von verhängten Auflagen und Weisungen zuständig.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hält den Kontakt zum jungen Menschen in der Haft und unterstützt ggf. die Entlassungsvorbereitung und die Wiedereingliederung.

Verfahrensablauf

Die Jugendgerichtshilfe wird regelmäßig durch die Polizei über die Einleitung der Ermittlungen informiert und nimmt ihre Aufgaben im gesamten weiteren Verfahren wahr. Sie begleitet Sie durch folgende Schritte:

  • Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigten Kontakt auf, sobald sie in das Verfahren einbezogen wird. Sie können sich aber auch jederzeit selbst an die Jugendgerichtshilfe wenden.
  • Sobald der Kontakt hergestellt ist, führt die Jugendgerichtshilfe ein Erstgespräch mit Ihnen, um die Umstände der Straftat sowie Ihre persönliche, familiäre und soziale Situation zu klären.
  • Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe teil, unterstützt Sie vor Ort und gibt Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, die Ihrer Situation gerecht werden.
  • Im Fall Ihrer Verurteilung hilft die Jugendgerichtshilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise durch die Vermittlung sozialer Arbeitsstunden oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Erzieherische Maßnahmen können aber auch unabhängig von einer Verurteilung angeboten und durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 14 und 20 Jahre alt und gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt.
  • Sie sind ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person und suchen Unterstützung im Verfahren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Eine Betreuung findet während des gesamten Verfahrens statt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Hilfe & Kontakt:

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Anschrift


24170 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-5416

Öffentliche Verkehrsmittel

Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein

Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen: Integration in Schule, Jugendhilfe im Strafverfahren, Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie: 2,7,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

Familienhilfen/Jugendamt; Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer