Vorsorgevollmacht

Leistungsbeschreibung

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Hinweis:
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. In manchen Fällen, z.B. wenn der oder die Bevollmächtigte bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen können soll (z.B. einen Verbraucherdarlehensvertrag), kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Es ist zweckmäßig den oder die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister (wegen der Registrierung der Vorsorgevollmacht).

Welche Gebühren fallen an?

Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Soziale Sicherung
Betreuungsbehörde
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

Telefon: +49 451 122-2520

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen möchten und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.

 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Auf folgender Seite finden Sie ausführliche Informationen:

Broschüre „Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Service/Broschueren/Justiz/dasNeueBetreuungsrecht.html


 

 

 

Unterstützende Institutionen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

 

Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V.

https://www.btv-hl.de/start.htm

Zuständige Stelle:

Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Betreuungsbehörde

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer