Familienpass

Leistungsbeschreibung

Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die LÜBECKCARD bietet attraktive Ermäßigungen und Anregungen für vielfältige Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit für alle Altersgruppen.
Die LÜBECKCARD, die jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist, wird kostenlos an Lübecker BürgerInnen mit geringem Einkommen ausgegeben.
InhaberInnen der Juleica oder der Ehrenamtskarte erhalten die LÜBECKCARD als Anerkennung für ihr bürgerschaftliches Engagement.
Allgemeine Informationen zu den Ermäßigungen, Voraussetzungen und den Ausgabestellen finden Sie hier.

Alle wichtigen Informationen zu den Angeboten, den Ermäßigungen und den Möglichkeiten eines behindertengerechten Zugangs zu den Veranstaltungsorten finden Sie in der Übersicht  oder unter: LÜBECKCARD
 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Um die LÜBECKCARD zu erhalten, können Sie in einem unserer Bürgerservicebüros mit einem Termin vorsprechen. Einen Termin können Sie hier online buchen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen der unten aufgeführten Nachweise mit: 

• Bürgergeld und Sozialgeld

• Berufsausbildungsbeihilfe

• Kinderzuschlag

• Studenten-BAföG

• Bundesfreiwilligendienst

• Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII erhalten, so bekommen Sie die LÜBECKCARD auch beim Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.

Welche Gebühren fallen an?

In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer