Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Der Bereich Lübeck Port Authority vermietet Bootsliegeplätze an der Wakenitz, in Travemünde und in Schlutup.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Anfrage nach einem Bootsliegeplatz kann per Mail oder Telefon erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Das Boot muss verkehrstauglich sein, Genehmigungen und Erlaubnisse für die Nutzung müssen vom Nutzer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten eingeholt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es kann ein formloser Antrag für Liegeplätze an der Wakenitz gestellt werden. Anträge für Hafenliegeplätze gibt es beim Hafenmeister vor Ort. Tagesliegeplätze sind vor Ort mit dem Hafenmeister abzustimmen.

Zuständige Stelle:

Lübeck Port Authority; Hafenamt

Anschrift

Einsiedelstraße 6
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-6990

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten für Fischereiangelegenheiten:
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fackenburger Allee
Bus(Linie 1, 10)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Im öffentlichen Parkraum

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer