Behinderung

  • Schwerbehinderungen

    10,86%

    der Einwohner:innen der Hansestadt Lübeck haben eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) über 50. Dies sind 24.212 Personen.

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  • Eingliederungshilfe

    2,14%

    der Einwohner:innen der Hansestadt erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX. Dies sind 4769 Personen. 2

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  • Besondere Wohnformen

    0,36%

    der über 18 jährigen Einwohner:innen der Hansestadt erhalten Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen oder stationären Einrichtungen. Dies sind 703 Personen.

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  • Teilhabe am Arbeitsleben

    0,48%

    der über 18 jährigen Einwohner:innen der Hansestadt erhalten Eingliederungshilfe in Form von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dies sind 941 Personen.

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Stand: 31.12.2023

 

Begriffserklärung

Die Begriffe Schwerbehinderung und Eingliederungshilfe werden im Alltag oft miteinander verwechselt, betreffen jedoch unterschiedliche rechtliche und soziale Bereiche. Eine Schwerbehinderung wird durch einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt und dient vor allem dem Nachweis besonderer gesundheitlicher Einschränkungen. Daraus können Nachteilsausgleiche entstehen – wie z.B. steuerliche Vergünstigungen oder ein besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis. 

Die Eingliederungshilfe hingegen ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, die Menschen mit wesentlichen Behinderungen dabei unterstützen soll, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie richtet sich also nicht pauschal nach dem GdB, sondern nach dem individuellen Bedarf an Unterstützung.

Eine Schwerbehinderung löst nicht automatisch einen Anspruch auf Eingliederunsghilfe aus und die Anerkennung einer solchen beim Landesamt für Arbeit, Soziales und Gesundheit ist nicht Grundlage für Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Gewährung erfolgt ausschließlich nach Prüfung der konkreten Teilhabeeinschränkungen und des Hilfebedarfs.

 

1. Schwerbehinderungen

Die Anzahl der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung in der Hansestadt ist zuletzt leicht gestiegen. Zum 31.12.2023 hatten 24.212 Personen eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von über 50.

Trotz eines leichten Anstiegs der Anzahl schwerbehinderter Menschen ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung zuletzt gesunken. Im Jahr 2013 lag die Anzahl der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung noch bei 26.089 Personen. Dies waren 12,2% der Gesamtbevölkerung. Ihren zuletzt niedrigsten Stand erreichte die Anzahl der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung im Jahr 2021 mit 24.132 Personen. Das waren 10,97% der Gesamtbevölkerung. Zum Jahr 2023 sank die Quote auf 10,86%. Im bundesweiten Vergleich liegt die Schwerbehinderungsquote für die Hansestadt Lübeck trotz sinkender Kennzahlen rund 1,5% oberhalb des bundesdeutschen Durschnittes. Im selben Zeitraum ist deutschlandweit ein Anstieg von 7.289.173 auf 7.862.325 Personen mit anerkannter Schwerbehinderung verzeichnet worden4. Dies entspricht einer Quote von 9,3%.

 

Mehr Details und Methodik

Die Kennzahlen bezüglich der Anzahl der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung stammen vom Statistikamt Nord1. Die Durchführung der Statistik beruht auf dem § 214 SGB IX. Diese Vorschrift regelt, dass über schwerbehinderte Menschen alle zwei Jahre eine Bundesstatistik durchgeführt wird. Die Statistik umfasst dabei folgende Erhebungsmerkmale:

  1. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit gültigem Ausweis,
  2. Die schwerbehinderten Menschen nach Geburtsjahr, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort,
  3. Art, Ursache und Grad der Behinderung.

Die benannten Kennzahlen beziehen sich daher ausschließlich auf die im Erhebungszeitraum gültigen Schwerbehinderten-Ausweise (SB-Ausweis) mit einem Grad der Behinderung von über 50. Die Ausstellung eines SB-Ausweises erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag und seine Gültigkeit ist in der Regel auf max. 5 Jahre begrenzt. (weitere Informationen zur Leistungsbeschreibung sowie zum Verfahrensablauf zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweis erhalten Sie hier.

Die sichtliche Abnahme der gültigen Schwerbehindertenausweise im Jahr 2021 zum vorherigen Erhebungszeitpunkt im Jahr 2019 könnte möglicherweise durch nicht erfolgte Weiterbewilligungsanträge während der Corona-Pandemie oder sonstige Pandemiefolgen sowie individuelle Gründe der antragstellenden Personen bedingt sein. Die Schwerbehinderungsquote für die Hansestadt wurde anhand der durch die kommunale Statistikstelle bereitgestellten Daten zur Bevölkerungsentwicklung gebildet, welche auf Grundlage des Melderegisters erhoben wurden3. Davon abweichend wurden die bundesweiten Angaben vom Statistischen Bundesamt mit Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 berechnet.

Aus den unterschiedlich zugrunde gelegten Datenquellen für die Bevölkerungsentwicklung ergibt sich für das Jahr 2023 eine vernachlässigbare Abweichung von 0,19 Prozentpunkten bezüglich der Schwerbehinderungsquote.

 


1.1. Schwerbehinderungen nach Grad der Behinderung

Den größten Umfang bildet der Personenkreis mit einem Grad der Behinderung (kurz: GdB) von 50. Dieser umfasste zuletzt 8.004 Personen. Den zweitgrößten Umfang bildet der Personenkreis mit einem GdB von 100, welcher zuletzt 5.191 Personen umfasste. Den geringsten Umfang mit insgesamt 1.099 Personen bildet der Personenkreis mit einem GdB von 90.

Somit bilden die nach oben und unten abschließenden Ränder der Behinderungsgrade 50 und 100, welche in der Schwebehinderungs-Statistik erfasst werden, die obere Hälfte oder rund 54,5% des Gesamten Personenkreises der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Diese Verhältnisse entsprechen weitestgehend dem bundesweiten Durchschnitt5.

 

Mehr Details und Methodik

Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden (20-100) abgestuft festgestellt. Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Die Kriterien für die Bestimmung des GdB sind die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ (vgl. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)) in der gültigen Fassung.

Einzig der Personenkreis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 konnte seit dem Jahr 2011 einen tatsächlichen Zuwachs von 219 Personen verzeichnen. Dies entspricht einen Zuwachs von 2,81% zum Jahr 2011.

Die in absoluten Zahlen umfangreichste Reduzierung betrifft den Personenkreis mit einem GdB von 60, welcher 2023 nunmehr 354 Personen weniger umfasst als noch im Jahr 2011. Dies entspricht einen Rückgang von 8,46% zum Jahr 2011. Der Personenkreis mit einem GdB von 90 ist in der benannten Zeitspanne sogar um 22,5% geschrumpft. Dies entspricht einen Rückgang von 293 Personen zum Jahr 2011. Durch diese Entwicklungen ist es jedoch zu keiner grundsätzlichen Umkehrung oder signifikanten Veränderung der Verhältnisse zwischen den nach GdB unterschiedenen Personenkreisen gekommen.

 


1.2. Schwerbehinderung nach Alter

Die Mehrheit aller Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung sind 65 Jahre oder älter. Rund 59% aller Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung entfallen auf diese Altersgruppe.

 

Im Bundesdurchschnitt beträgt die Schwerbehinderungsquote für die über 64-jährigen 24,5%. In der Hansestadt hatten zuletzt 26,84% aller über 64-jährigen Personen eine anerkannte Schwerbehinderung. Diese Schwerbehinderungsquote der Ü-64-jährigen liegt somit 2,34 Prozentpunkte oberhalb des bundesweiten Durchschnitts4.

 

Mehr Details und Methodik

Unter Verwendung der Bevölkerungsdaten auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 entfällt die Schwerbehinderungsquote der Ü-64-jährigen für die Erhebungszeiträume um rund einen Prozentpunkt höher als unter Verwendung der tatsächlichen Bevölkerungsdaten auf Grundlage des Melderegisters.

Bei Angleichung der Berechnungsgrundlagen liegt die Schwerbehinderungsquote für die über 64-jährigen in der Hansestadt rund 3,3 Prozentpunkte oberhalb des bundesdeutschen Durchschnitts4.

Von den im Jahr 2023 insgesamt 24.212 Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung entfielen:

  • 752 Personen in die Altersgruppe bis 18 Jahre,
  • 521 Personen in die Altersgruppen 18 bis 55 Jahre,
  • 18.939 Personen in die Altersgruppen 55 Jahre oder älter.

Behinderungen im Sinne einer anerkannten Schwerbehinderung bestehen vergleichsweise selten seit Geburt oder im Kindesalter, sondern entstehen meist im fortgeschrittenen Alter. 78,22% aller Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung sind 55 Jahre oder älter. 18,67% entfallen in die Altersgruppe der 18-55-jährigen und gerade mal 3,11% in die Altersgruppe bis 18 Jahre. In der Hansestadt Lübeck hatten zuletzt 2,21% der Bevölkerung unter 18 Jahren eine anerkannte Schwerbehinderung. Diese Quote lag im Jahr 2011 noch bei 1,55%.

Die aktuelle Bevölkerungsprognose für die Hansestadt6 legt nahe, dass nach einer Phase der relativen Stagnation bis zum Jahr 2045 ein Bevölkerungswachstum von 1,4% zu 2024 erwartet wird. Das Bevölkerungswachstum bis 2045 resultiert vor allem in steigenden Zahlen der älteren Altersgruppen (67 Jahre und älter). Bis 2045 wächst die Altersgruppe um rund 9.145 Personen bzw. von 20,7% auf 24,5 % der Gesamtbevölkerung. Durch den prognostizierten Anstieg der älteren Altersgruppen, verstanden als der überwiegende Kern der Personen mit anerkannter Schwerbehinderung, steigt ebenfalls das Schwerbehinderungspotenzial in der Hansestadt, sodass ein erneuter Anstieg der Personenzahl der Menschen mit Schwerbehinderungen innerhalb der Statistik erwartet werden kann.

 


1.3. Schwerbehinderung nach Art und Ursachen

Bei rund ¼ aller Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung benennt die Statistik eine „Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistig-seelische Behinderungen oder eine Suchtkrankheit“ als Art der Schwerbehinderung. Dieser Personenkreis umfasste zuletzt 6.728 Personen, womit sich eine Steigerung von über 1.500 Personen zum Jahr 2011 vollzogen hat.

 

Mehr Details und Methodik

Bei Mehrfachbetroffenheit wird nur die Schwerste Behinderung in der Statistik gezählt, wodurch einzelne Ursachen ggf. unterrepräsentiert sind

Zu den in der Statistik aufgezählten Arten der Schwerbehinderung zählen folgende:

  • Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen,
  • Funktionseinschränkung von Gliedmaßen,
  • Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes
  • Blindheit und Sehbehinderung
  • Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen
  • Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.A.
  • Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen
  • Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten
  • Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen

 


1.4. Schwerbehinderungen nach Geschlecht

Es sind mehr Frauen als Männer von einer Schwebehinderung betroffen. Zuletzt betrug das Geschlechterverhältnis 54,18% zu 45,82%.

Seit 2011 ist der Frauenanteil um ca. 0,39% gestiegen.

 

Mehr Details und Methodik

Personen mit Signierung des Geschlechts "divers" und "ohne Angabe" (§ 22 Absatz 3 PStG) werden ab dem Berichtsjahr 2021 aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. 2023 lag die Geschlechtsangabe "Divers" deutschlandweit bei 255 und "Ohne Angabe" bei 315 schwerbehinderten Menschen vor4. Daher wird an dieser Stelle keine Differenzierung nach einem dritten Geschlecht abgebildet.

Schwerbehinderungen als vorwiegend im Laufe des Lebens erworbenes Phänomen, verteilen sich je Altersgruppe unterschiedlich auf die beiden abgebildeten Geschlechter. Mit zunehmenden Alter steigt der Anteil der Frauen in der jeweiligen Altersgruppe. Während im Kindes- und Jugendalter bis zu 67,9% der Menschen mit Schwerbehinderung das männliche Geschlecht besitzen, steigt ab der zweiten Lebenshälfte der Frauenanteil auf über 50%.

 


2. Eingliederungshilfe

Die Anzahl der Menschen, welche Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten ist weiter gestiegen. Dies waren im Jahresverlauf 2023 ca. 4769 Personen. Womit die Anzahl der Leistungsempfänger:innen um 626 Personen zum Jahr 2018 angestiegen ist.

2018 erhielten noch 18,78 je 1000 Einwohner: innen Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH). Im Jahr 2023 waren dies bereits 21,39 Personen. Im deutschlandweiten Vergleich liegt die Dichte der Leistungsempfänger: innen für die Hansestadt Lübeck rund 9,38 Personen je 1000 Einwohner: innen höher als der bundesdeutsche Durchschnitt. Hiermit weist die Hansestadt die höchste Falldichte unter den schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten auf. Traditionell weisen Städte und Metropolregionen eine höhere Dichte als ländliche Regionen auf. Dies wird zumeist auf eine stärker ausgebaute Angebots- und Infrastruktur innerhalb der Städte zurückgeführt.

 

Mehr Details und Methodik

Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. (weitere Informationen zur Leistungsbeschreibung sowie zum Verfahrensablauf zum Erhalt von Eingliederungshilfe erhalten Sie hier.

Deutschlandweit erhielten im Jahr 2023 ca. 1.017.190 Personen Eingliederungshilfe nach dem SGB IX8. Im Gegensatz zur Schwerbehinderungs-Statistik besteht keine Vorschrift, welche die Durchführung einer Eingliederungshilfe-Statistik inkl. Personenbezogenen Merkmalen regelt. Stattdessen beziehen sich die benannten Kennzahlen auf die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. In dieser werden die tatsächlichen Zahlungsströme, das heißt die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen bis 31.12. des Berichtsjahres nachgewiesen. Für die zeitliche Abgrenzung der Zahlungsströme ist der Buchungszeitpunkt ausschlaggebend. Dadurch fließen in die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe zum Teil auch Ausgaben und Einnahmen ein, die Leistungsberechtigten bereits im Berichtsvorjahr gewährt wurden und erst im aktuellen Berichtsjahr kassenwirksam werden. Aus den deutschlandweit 1.017.190 Personen, welche Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, lässt sich eine Dichte von 12,01 je 1000 Einwohner: innen bilden. Hiervon entfallen abhängig von der Datenquelle 37.6309 – 39.2902 Personen auf Schleswig-Holstein, welches im Ländervergleich mit einer Dichte von 12,61 Leistungsempfänger: innen je 1000 Einwohner: innen eine Position im Mittelfeld einnimmt.

Von den Angaben im Jahresverlauf abweichend berichtet der Kennzahlenvergleich für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein stichtagsbezogen2.

 


2.1. Eingliederungshilfe nach Art der Beeinträchtigung

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

 

 

Mehr Details und Methodik

Der Personenkreis der Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen wird nicht explizit mit aufgeführt. Sollte sich aus einer Sinnesbeeinträchtigung eine Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe ergeben sind diese bei den körperlichen Beeinträchtigungen mit inkludiert. Dem Personenkreis mit seelischen Beeinträchtigungen sind ebenfalls Suchterkrankungen untergeordnet.

Zum letzten Erhebungsstichtag standen bei 240 Personen eine Suchterkrankung im Vordergrund der Behinderung.

 


2.2. Eingliederungshilfe nach Leistungsgruppen

Zum Stichtag am 31.12.2023 waren 74,45% der gewährten Leistungen der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe, welche an insgesamt 3578 Personen erbracht wurden. 287 Personen erhielten Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 941 Personen erhielten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bestanden keine.

Der Bezug von Eingliederungshilfe in einer Leistungsgruppe stellt kein Ausschlusskriterium zum Bezug in einer weiteren Leistungsgruppe dar.

 

Mehr Details und Methodik

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe bewegen sich auf einem rechnerisch vergleichbaren Brutto-Kostenniveau zwischen 17.156 – 17.545 € jährlich je leistungsberechtigte Person. Auf einem deutlich höheren Kostenniveau befinden sich die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, welche rund 22.147 € pro Leistungsberechtigte Person betragen und daher einen prozentual höheren Anteil an den Ausgaben der Eingliederungshilfe tragen.

Die angegebenen Bruttoausgaben beziehen sich auf einen Zustand noch vor der Verrechnung mit etwaigen Einnahmen.

 


2.3. Eingliederungshilfe und Assistenz

Eine der am häufigsten beantragten sowie gewährten Leistungen der Eingliederungshilfe sind jene zur sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen. Zum letzten Erhebungsstichtag erhielten 1926 Personen diese Leistung.

Als Leistung zur sozialen Teilhabe machen die Assistenzleistungen insgesamt 82,5% der Gesamtkosten dieser Leistungsgruppe aus.

 

Mehr Details und Methodik

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung können Leistungen für Assistenz gem. §78 SGB IX erbracht werden. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.

In § 78 Abs. 2 Satz 2 SGB IX werden zwei Formen von Assistenzleistungen unterschieden:

  • die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten (sog. kompensatorische Assistenz) und
  • die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung (sog. qualifizierte Assistenz).

Bei der kompensatorischen Assistenz geht es darum, dass teilweise oder vollständig die jeweilige Aufgabe oder Tätigkeit, die zur Überwindung der Teilhabeeinschränkung führt, übernommen wird oder die Assistenzleistung in der physischen Begleitung des Assistenznehmers/der Assistenznehmerin besteht. Hier geht es vor allem darum, z.B. motorische und sensorische Beeinträchtigungen der leistungsberechtigten Person auszugleichen. Notwendig ist, dass die Durchführung der Tätigkeit sach- und bedarfsgerecht (§ 104 SGB IX) erfolgt, was im individuellen Fall eine entsprechende fachliche Qualifikation der Assistenzperson erfordern kann.

Die qualifizierte Assistenz soll dagegen Lerninhalte vermitteln und auch Motivation, Anleitung, Training und psychologische Begleitung der Leistungsberechtigten in den genannten Lebensbereichen beinhalten, sodass der Assistenznehmer/die Assistenznehmerin die jeweiligen Tätigkeiten und Handlungen irgendwann zumindest teilweise selbst übernehmen kann. Dafür müssen alltägliche Situationen und Handlungen bspw. gemeinsam geplant, besprochen, geübt und reflektiert werden.

 


2.4. Eingliederungshilfe und besondere Wohnformen

Der Begriff „besondere Wohnform“ hat in den vergangenen Jahren den Begriff der „stationären Einrichtung“ abgelöst. Besondere Wohnformen sind ein Leistungs-Mix von Assistenzleistungen für Menschen mit besonders schwerwiegenden Behinderungen, wodurch diese auf eine intensive Betreuung in einem Gruppen bzw. Wohngemeinschaften ähnlichen Verhältnis angewiesen sind. In der Hansestadt Lübeck lebten zum letzten Erhebungsstichtag am 31.12.2023 insgesamt 703 Personen in einer besonderen Wohnform.

Zuletzt lebten 17% aller Leistungsempfänger: innen von Eingliederungshilfe in einer besonderen Wohnform. Dies sind 1,69 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2021.

 

Mehr Details und Methodik

In besonderen Wohnformen leben vorrangig Menschen mit einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Menschen mit einer vorwiegend körperlichen Beeinträchtigung machen derzeit ca. 6,98% der Bewohner: innen besonderer Wohnformen aus.

Die seelischen Beeinträchtigungen lassen sich in psychische Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen binnendifferenzieren. Rund 1/3 der Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen in besonderen Wohnformen haben eine Suchterkrankung. Die benannten Angaben beziehen sich auf die im Vordergrund stehende Beeinträchtigung. Doppelte Zugehörigkeiten werden nicht abgebildet.

Von den Bewohner:innen hatten zum Erhebungsstichtag im Jahr 2023 insgesamt 173 Menschen einen Pflegegerad.

Für diese Pflegegrad-Quote mit zuletzt 24,61% der Bewohner: innen wird für das Jahr 2024 eine geringe Steigerung erwartet, da in diesem Jahr eine strukturierte Überprüfung dieser Bedarfslage durch die Eingliederungshilfe angestrebt wurde. Der überwiegende Anteil der pflegebedürftigen Menschen hatte mit 12,66% einen Pflegegrad 2. Im Besitz eines Pflegegrad 4 waren gerade mal 2,28%. Der Pflegegrad 5 wurde aufgrund der geringen Fallzahlen aus Gründen der statistischen Anonymität nicht mit aufgeführt.

 


2.5. Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Eine der am häufigsten beantragten sowie gewährten Eingliederungshilfe-Leistungen sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zum letzten Erhebungsstichtag Erhebungsstichtag am 31.12.2023 erhielten 941 Personen diese Leistung. 937 Personen erhielten ihre Leistung in Form einer angemessenen Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Dies entspricht 0,48% der über 18-jährigen Gesamtbevölkerung der Hansestadt.


2.6. Eingliederungshilfe nach Alter

Über 30% der Leistungsempfänger: innen von Eingliederungshilfe waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Seit dem Erhebungsstichtag für das Jahr 2019 ist die Anzahl der unter 18-jährigen Empfänger: innen von Eingliederungshilfe von 1124 auf 1326 Personen angestiegen. Somit erhalten 3,9 – 4% der unter 18-jährigen Bevölkerung der Hansestadt Leistungen der Eingliederungshilfe. Im Vergleich lag die Schwerbehinderungsquote für diesen Personenkreis bei 2,21%, welcher zuletzt 752 Kinder und Jugendliche umfasste.

 

Mehr Details und Methodik

Während die Mehrheit der schwerbehinderten Menschen 64 Jahre und älter ist, ist diese Altersgruppe in der Eingliederungshilfe sehr viel seltener vertreten. Gerade einmal 0,5% der Bevölkerung in dieser Altersgruppe erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

 


2.7. Eingliederungshilfe nach Geschlecht

Es erhalten mehr Männer als Frauen Leistungen der Eingliederungshilfe. Zum 31.12.2023 betrug das Geschlechterverhältnis 56,23% zu 43,77%.

 

 

Mehr Details und Methodik

Personen mit Signierung des Geschlechts "divers" und "ohne Angabe" wurden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

 


 3. Quellen

  1. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – AöR (2025):
  2. Con_sens – GmbH (2024): Benchmarkingkreis Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. Kennzahlenvergleich 2023. Bericht 2024
  3. Hansestadt Lübeck - Kommunale Statistikstelle (2025): Statistische Nachrichten Nr. 66 - Demografie und Bevölkerung 2024. Lübeck: Kommunale Statistikstelle
  4. Statistisches Bundesamt (2025): Statistischer Bericht – Schwerbehinderte Menschen - 2023. Wiesbaden, 14.03.2025
  5. Statistisches Bundesamt (2025): Schwerbehinderte Menschen 2023
  6. Hansestadt Lübeck – Kommunale Statistikstelle (2025): Statistische Nachrichten Nr. 67 – Bevölkerungs- und Haushaltsprognose 2025-2045.
  7. Statistisches Bundesamt (2025): www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Tabellen/geschlecht-behinderung.html
  8. Statistisches Bundesamt (2025): www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/eingliederungshilfe.html
  9. Statistisches Bundesamt (2025): www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/22161-eh-empf-laender-iL-2023.html
  10. https://www.dgspj.de/wp-content/uploads/service-pressemitteilungen-jungen-2017.pdf

Wenn nicht anders ausgezeichnet wurden alle Daten und Werte gleich oder unter 3 über ein statistisches Zufallsverfahren anonymisiert.

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