Vorlage - VO/2022/11544  

Betreff: Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
01.11.2022 
28. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
17.11.2022 
Sondersitzung des Ausschusses für Soziales geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Strategische Neuausrichtung
Anlage 2 - Businessplanung BDO
Anlage 3 - Konzept 2030
Anlage 4 - Betriebssatzung
Anlage 5 - Exemplarische Darstellung von Schäden

Beschlussvorschlag

Entscheidung trifft die Bürgerschaft:

  1. Die Bürgerschaft nimmt die Planung zur strategischen Neuausrichtung der SIE, einschließlich der Fortentwicklung des Leistungsangebotes (Konzept 2030), gemäß Anlage 1 zustimmend zur Kenntnis. Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der von der Bürgerschaft zu beschließenden Wirtschaftspläne. Gremienvorbehalte für Investitions- bzw. Vergabeentscheidungen bleiben unberührt.
  2. Der Bereich 2.502 Senior:inneneinrichtungen erhält mit Wirkung zum 01.01.2023 die als Anlage 4 beigefügte Betriebssatzung mit einem Betriebskapital i.H.v. 8.162.000 €. Die Betriebssatzung wird hiermit beschlossen.
    Der Sozialausschuss wird der zuständige Werkausschuss.
    Der Betrieb wird nach Maßgabe der Betriebssatzung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung (§ 101 Abs. 4 GO) geführt. Die Bezeichnung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lautet: Senior:inneneinrichtung der Hansestadt Lübeck (SIE).
     
  3. Die Immobilien (die vollstationären Pflegeeinrichtungen und das jeweils angegliederte Betreute Wohnen) auf den Grundstücken Prassekstraße, Dreifelderweg, Dornbreite und Elswigstraße werden zum 01.01.2023 in das Betriebsvermögen der SIE überführt.

Entscheidung trifft der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Beschlusspunkten 1-3:

  1. Zur Werkleitung der SIE wird mit Wirkung zum 01.01.2023 Herr Gert Wadehn bestellt.

 

 

 

 


Verfahren

 

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

Bereich Haushalt und Steuerung

Zustimmung

Bereich GMHL

Zustimmung

Bereich Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

Bereich SIE

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und/oder Jugendlichen sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Beschlusspunkt 1: Strategische Neuausrichtung

Aufgrund der Komplexität der Begründung ist diese separat in der Anlage 1 dargestellt. Enthalten ist hierbei auch die Perspektive zum Standort Heiligen-Geist-Hospital (HGH).

Beschlusspunkt 2: Betriebssatzung

Im Zuge der Neuausrichtung sollen die SIE erstmalig eine Betriebssatzung erhalten.

Bereits jetzt werden die SIE teilweise in Anlehnung an die Eigenbetriebsverordnung geführt und bilden buchhalterisch einen eigenen Rechnungskreis. Sie sind aber im Verwaltungsaufbau der Hansestadt Lübeck als städtischer Bereich eingeordnet.
Dies wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht. Die SIE sind von ihrer Tätigkeit her ein gemeinnütziger Betrieb und kein Verwaltungsbereich in der Aufbauorganisation der Hansestadt Lübeck. Die Weiterentwicklung zu einem integrierten Betrieb (Immobilienentwicklung und Dienstleistung) ist der Anlass, die Organisationsform der SIE den betrieblichen Bedürfnissen anzupassen. Die ganzheitliche Betrachtung pflegerischer Aspekte, die Optimierung von Geschäftsabläufen, u.a. durch neue Immobilien, und die Ausweitung des pflegerischen Angebotsspektrums erfordern den direkten Zugriff der Werkleitung auf diese Elemente. Die Zuordnung der für die Pflege erforderlichen Immobilien zum Betrieb und die Umwandlung des bisherigen Regiebetriebes zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erleichtern die zielgerichtete Weiterentwicklung der SIE am Markt und verkürzen Reaktionszeiten bei baulichen Anpassungen.
Zugleich ist nicht beabsichtigt, die SIE rechtlich aus der Hansestadt Lübeck auszugliedern. Die SIE werden auch künftig Teil der juristischen Person Hansestadt Lübeck und des Gesamtkonzerns bleiben und als sog. eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach Maßgabe einer Betriebssatzung und gemäß den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt werden (§ 101 Abs. 4 GO).
Bereits bestehende eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Hansestadt Lübeck sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck und die Lübecker Schwimmbäder.

Die Gemeinnützigkeit der SIE bleibt unberührt.

Die Betriebssatzung definiert den Auftrag der SIE und legt fest, welche Rechte und Pflichten die Werkleitung hat und welche Wertgrenzen für den Werkausschuss gelten. Es ist vorgesehen, den Sozialausschuss, der sich bereits bisher mit den SIE befasst, als Werkausschuss zu bestimmen. Die Betriebssatzung stärkt die Rolle des Sozialausschusses, der im Gegensatz zur bisherigen empfehlenden Rolle in Bezug auf die SIE weitergehende Rechte und Zuständigkeiten erhält (s. § 10 der Satzung). Wie bisher bleibt die beratende Kompetenz des Sozialausschusses bestehen, wird aber um eine lenkende Kompetenz ergänzt.
Die Betriebssatzung entspricht dem städtischen Muster (VO/2021/10301, Bürgerschaft 30.09.2021) und berücksichtigt die Vorgaben des Kommunalrechts.

Die geplanten Veränderungen des Betriebes stellen formal die Gründung einer sog. eigenbetriebsähnlichen Einrichtung dar und sind infolgedessen der Kommunalaufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) anzuzeigen. Die Beschlüsse stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die Behörde ihnen nicht widerspricht. Die Kommunalaufsichtsbehörde wurde frühzeitig über die Überlegungen zur Neuausrichtung der SIE informiert; das Konzept 2030 wurde in einem Präsenztermin vorgestellt.

r die Jahresplanung 2023 wird ergänzend auf den Wirtschaftsplan der SIE verwiesen (VO/2022/11316).

Beschlusspunkt 3: Bestandsimmobilien

Die vier von der Stiftung Vereinigte Testamente angemieteten Gebäude werden zum 31.12.2022 auf die Hansestadt Lübeck übergehen (VO/2022/11247, beschlossen in der Bürgerschaft am 29.09.2022). Ein Mietverhältnis besteht dann nicht mehr, und der Betrieb wird in den dann städtischen Gebäuden uneingeschränkt fortgesetzt.

Die Zuordnung der Gebäude in das Betriebsvermögen ist folgerichtig und dient der Vermeidung neuer Schnittstellen. Die Gebäude dienen dem Betriebszweck der SIE und nach der Übertragung besteht die direkte Einflussnahme des Nutzers auf die Gebäude. Die Immobilienverwaltung der Hansestadt Lübeck wird von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen entlastet, die zudem direkt aus den Rechnungskreisen der SIE refinanziert werden können.

Beschlusspunkt 4 (Hauptausschuss): Werkleitung

Nach der Betriebssatzung ist ein:e Werkleiter:in zu bestellen. Die Zuständigkeit für die Wahl der Werkleitung ergibt sich aus der Eigenbetriebsverordnung. Die EigVO verweist in ihrem § 2 Abs. 1 für hauptamtlich verwaltete Gemeinden (wie die Hansestadt Lübeck) auf § 65 GO. Danach werden Personalentscheidungen für Inhaber:innen von Stellen, die dem Bürgermeister oder den Senator:innen unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, auf Vorschlag des Bürgermeisters von der Bürgerschaft oder vom Hauptausschuss getroffen. Die Bürgerschaft hat diese Entscheidungen dem Hauptausschuss übertragen (§ 9 Abs. 6 der Hauptsatzung). Zuständig für die Bestellung der Werkleitung ist also der Hauptausschuss.

Der Bereichsleiter Herr Gert Wadehn hat den Sanierungsprozess der SIE wesentlich gesteuert und zielorientiert umgesetzt. Er ist mit allen Aspekten der bisherigen SIE im pflegerischen Kerngeschäft vertraut und hat insbesondere die Vision 2030 fortgeschrieben. Herrn Wadehn soll zur Werkleitung bestellt werden, um den Prozess der weiteren Sanierung und inhaltlichen Weiterentwicklung zu steuern und umzusetzen.

 

 


Anlagen

Anlage 1 Begründung zum Beschlussvorschlag 1 der VO/2022/11544 Strategische Neuausrichtung der SIE anhand des Konzeptes 2030

Anlage 2 Businessplanung BDO

Anlage 3 SIE Konzept 2030

Anlage 4 -  Betriebssatzung

Anlage 5 Fotos zum baulichen Zustand HGH

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Strategische Neuausrichtung (1047 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Businessplanung BDO (64 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Konzept 2030 (2267 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Betriebssatzung (196 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Exemplarische Darstellung von Schäden (1472 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/11544   Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE   2.000 - Fachbereichsleitung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/11544-01   AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2022/11544 Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2022/11544-02   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): ÄA zu VO/2022/11544 Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2022/11544-03   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2022/11544 Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2022/11544-04   DIE LINKE: Änderungsantrag zu VO/2020/11544 Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2022/11544-05   Die Unabhängigen: ÄA zu VO/2022/11544 Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen SIE   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen