Vorlage - VO/2020/08743
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Beschlussvorschlag
In allen B-Plänen, die noch keinen Satzungsbeschluss haben, wird ein mindestens 30-prozentiger Anteil an Sozialem Wohnungsbau geschaffen, und zwar anhand der gesamten Bruttogeschossfläche des B-Plans.
Desweiteren wird ein 20-prozentiger Anteil (ebenfalls bezogen auf die gesamte Bruttogeschossfläche des B-Plans) von Mietwohnungen geschaffen, deren Kaltmiete am Zweiten Förderweg des Sozialen Wohnungsbaus ausgerichtet ist (8 €/qm).
Begründung
In Lübeck wird die Quote für Sozialen Wohnungsbau lediglich auf den Anteil des Geschosswohnungsbaus gerechnet. Für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle Bevölkerungsteile und eine soziale Mischung in den Wohnquartieren ist es jedoch wichtig, die durch die Bürgerschaft beschlossene Quote von 30 Prozent auf die gesamte Bruttogeschossfläche in B-Plänen zu beziehen.
Anlagen