Auszug - Änderungsantrag der Fraktion die Unabhängigen zur VO/2022/11042: 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -, abschließender Beschluss, Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlichBAB 20 - Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Zur Vermeidung von Mängeln der verkehrlichen Erschließung und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen der Anwohner ist die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes Semiramis wie folgt zu ändern:
- Die verkehrliche Hauptanbindung des Gewerbegebietes ist bereits zum ersten Abschnitt der Gewerbeentwicklung über eine Verlängerung des Autobahnzubringers Lübeck-Genin zu realisieren. Auf den Ausbau der Straße Wasserfahr als Autobahnanbindung kann dann verzichtet werden.
- Die direkte verkehrliche Anbindung der Deponie Niemark über die Straße Raabrede ist beizubehalten.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 3 | |
Nein-Stimmen | 35 | |
Enthaltungen | 6 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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