| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025 |
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SI/2025/833 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2025 |
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SI/2025/834 |
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| Ö 2.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.06.2025 |
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SI/2025/835 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Bebauungsplan 09.75.00 - Falkenhusener Weg/Libellenweg -
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
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VO/2025/14247 |
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| Ö 3.2 |
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Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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VO/2025/14279 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 5.2 |
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Verwaltungszentrum Mühlentor - Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung |
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VO/2025/14016 |
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| Ö 5.3 |
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Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 |
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VO/2025/13990 |
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| Ö 5.4 |
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Bericht zum Beschluss des Bauausschusses zur Ansiedlung von Gewerbe im Glashüttenweg (VO/2025/14027) |
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VO/2025/14027-01 |
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| Ö 5.5 |
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Solarleitfaden |
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VO/2025/14207 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Solarleitfaden
Die gegenwärtige Priorisierung der klimapolitisch gesetzten Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und den damit zu bevorzugenden Einsatz stellt nicht nur Eigentümer und Eigentümerinnen vor neue Herausforderungen, insbesondere in einer Stadt wie der Hansestadt Lübeck mit ihrem flächenhaften UNESCO Welterbe und der Denkmallandschaft ergeben sich dadurch viele Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs, da unterschiedliche Interessen miteinander verknüpft und in Einklang gebracht werden müssen. Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaschutzziele der Hansestadt Lübeck wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination sowie der Stadtbildpflege ein umfassender Solarleitfaden entwickelt. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine klare Orientierung für die Installation von Solaranlagen zu bieten, die sowohl die denkmalgeschützten und durch Erhaltungssatzungen geschützten Strukturen als auch die Anforderungen an den Klimaschutz und die nachhaltige Energiegewinnung berücksichtigt. Mit diesem Bericht wird außerdem auf folgende Beschlüsse reagiert, die in diesem Spannungsfeld in den Gremien gefasst wurden: - Beschluss der Bürgerschaft am 28.09.2023 unter TOP 10.5 (VO/2023/12449):
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.1 (VO/2023/11897-02):
Die Verwaltung wird aufgefordert bis April 2024 Vorschläge zu unterbreiten, mit dem Ziel die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, um in den jeweiligen Geltungsbereichen, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden leichter zu ermöglichen. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.2 (VO/2023/11897-03):
Die Bürgerschaft möge den Antrag VO/2023/11897 in folgender geänderten Fassung beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, alle Erhaltungssatzungen zu evaluieren, ob a) der mit ihrem Erlass verbundene Zweck erreicht bzw. noch aktuell ist, b) Bestimmungen für Gebäude-Investitionen hinderlich sind, seien sie für die Einhaltung der Klimaziele oder auch aus anderen Gründen (z. B. Aufwertung des Immobilienbestandes) zweckdienlich, c) Vorschriften zur Verschlankung oder Reduzierung von Verwaltungsvorgängen entfallen können. Der Bürgerschaft ist über das Ergebnis der Evaluierung in der Sitzung der Bürgerschaft im September 2023 zu berichten. - Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2024 unter TOP 6.2.8 (VO/2024/13246):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897. Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge vorgelegt werden. Die Vorlage zielt auch auf die hier vorliegende Thematik und soll Auskunft darüber geben. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
- Wenn ja, wie lauten diese?
- Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden?
Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen - Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt?
- Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage richtig anzuwenden?
- Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2024 unter TOP 6.2.3:
AM Wisotzki weist auf eine Anfrage zur Veränderung von B-Plänen, die die Errichtung von PV-Anlagen negieren hin, und bittet um eine Information zum Sachstand. - Anfrage des AM Meyer aus der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2024 unter TOP 6.2.1 (VO/2024/13602):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897? Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge für Entwürfe der Erhaltungssatzungen vorgelegt werden. Die Vorlage VO/2023/11897 zielt auch auf die Vereinfachung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Im Zusammenhang hiermit liegt in manchen Stadtgebieten auch der Beschluss VO/2023/12449, nach den Maßnahmen ergriffen werden sollen, die in diesem Sinne einen erweiterten Ausbau oder Nutzung der regenerativen Energien ermöglichen sollen. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit bestehender Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
a) Wenn ja, wie lauten diese? b) Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden? Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen c) Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt? d) Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage umzusetzen? - Welche B-Pläne wurden nach dem Beschluss VO/2023/12449 aktiv überarbeitet?
- Anfrage des BM Schulte-Ostermann aus der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025 unter TOP 6.6 (VO/2025/14272)
Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 der Vorlage VO/2023/12449 umgesetzt? |
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16.06.2025 - Bauausschuss |
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Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Solarleitfaden
Die gegenwärtige Priorisierung der klimapolitisch gesetzten Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und den damit zu bevorzugenden Einsatz stellt nicht nur Eigentümer und Eigentümerinnen vor neue Herausforderungen, insbesondere in einer Stadt wie der Hansestadt Lübeck mit ihrem flächenhaften UNESCO Welterbe und der Denkmallandschaft ergeben sich dadurch viele Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs, da unterschiedliche Interessen miteinander verknüpft und in Einklang gebracht werden müssen. Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaschutzziele der Hansestadt Lübeck wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination sowie der Stadtbildpflege ein umfassender Solarleitfaden entwickelt. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine klare Orientierung für die Installation von Solaranlagen zu bieten, die sowohl die denkmalgeschützten und durch Erhaltungssatzungen geschützten Strukturen als auch die Anforderungen an den Klimaschutz und die nachhaltige Energiegewinnung berücksichtigt. Mit diesem Bericht wird außerdem auf folgende Beschlüsse reagiert, die in diesem Spannungsfeld in den Gremien gefasst wurden: - Beschluss der Bürgerschaft am 28.09.2023 unter TOP 10.5 (VO/2023/12449):
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.1 (VO/2023/11897-02):
Die Verwaltung wird aufgefordert bis April 2024 Vorschläge zu unterbreiten, mit dem Ziel die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, um in den jeweiligen Geltungsbereichen, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden leichter zu ermöglichen. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.2 (VO/2023/11897-03):
Die Bürgerschaft möge den Antrag VO/2023/11897 in folgender geänderten Fassung beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, alle Erhaltungssatzungen zu evaluieren, ob a) der mit ihrem Erlass verbundene Zweck erreicht bzw. noch aktuell ist, b) Bestimmungen für Gebäude-Investitionen hinderlich sind, seien sie für die Einhaltung der Klimaziele oder auch aus anderen Gründen (z. B. Aufwertung des Immobilienbestandes) zweckdienlich, c) Vorschriften zur Verschlankung oder Reduzierung von Verwaltungsvorgängen entfallen können. Der Bürgerschaft ist über das Ergebnis der Evaluierung in der Sitzung der Bürgerschaft im September 2023 zu berichten. - Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2024 unter TOP 6.2.8 (VO/2024/13246):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897. Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge vorgelegt werden. Die Vorlage zielt auch auf die hier vorliegende Thematik und soll Auskunft darüber geben. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
- Wenn ja, wie lauten diese?
- Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden?
Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen - Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt?
- Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage richtig anzuwenden?
- Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2024 unter TOP 6.2.3:
AM Wisotzki weist auf eine Anfrage zur Veränderung von B-Plänen, die die Errichtung von PV-Anlagen negieren hin, und bittet um eine Information zum Sachstand. - Anfrage des AM Meyer aus der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2024 unter TOP 6.2.1 (VO/2024/13602):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897? Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge für Entwürfe der Erhaltungssatzungen vorgelegt werden. Die Vorlage VO/2023/11897 zielt auch auf die Vereinfachung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Im Zusammenhang hiermit liegt in manchen Stadtgebieten auch der Beschluss VO/2023/12449, nach den Maßnahmen ergriffen werden sollen, die in diesem Sinne einen erweiterten Ausbau oder Nutzung der regenerativen Energien ermöglichen sollen. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit bestehender Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
a) Wenn ja, wie lauten diese? b) Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden? Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen c) Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt? d) Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage umzusetzen? - Welche B-Pläne wurden nach dem Beschluss VO/2023/12449 aktiv überarbeitet?
- Anfrage des BM Schulte-Ostermann aus der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025 unter TOP 6.6 (VO/2025/14272)
Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 der Vorlage VO/2023/12449 umgesetzt?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Bericht: - Solarleitfaden
Die gegenwärtige Priorisierung der klimapolitisch gesetzten Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und den damit zu bevorzugenden Einsatz stellt nicht nur Eigentümer und Eigentümerinnen vor neue Herausforderungen, insbesondere in einer Stadt wie der Hansestadt Lübeck mit ihrem flächenhaften UNESCO Welterbe und der Denkmallandschaft ergeben sich dadurch viele Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs, da unterschiedliche Interessen miteinander verknüpft und in Einklang gebracht werden müssen. Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaschutzziele der Hansestadt Lübeck wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination sowie der Stadtbildpflege ein umfassender Solarleitfaden entwickelt. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine klare Orientierung für die Installation von Solaranlagen zu bieten, die sowohl die denkmalgeschützten und durch Erhaltungssatzungen geschützten Strukturen als auch die Anforderungen an den Klimaschutz und die nachhaltige Energiegewinnung berücksichtigt. Mit diesem Bericht wird außerdem auf folgende Beschlüsse reagiert, die in diesem Spannungsfeld in den Gremien gefasst wurden: - Beschluss der Bürgerschaft am 28.09.2023 unter TOP 10.5 (VO/2023/12449):
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.1 (VO/2023/11897-02):
Die Verwaltung wird aufgefordert bis April 2024 Vorschläge zu unterbreiten, mit dem Ziel die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, um in den jeweiligen Geltungsbereichen, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden leichter zu ermöglichen. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.2 (VO/2023/11897-03):
Die Bürgerschaft möge den Antrag VO/2023/11897 in folgender geänderten Fassung beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, alle Erhaltungssatzungen zu evaluieren, ob a) der mit ihrem Erlass verbundene Zweck erreicht bzw. noch aktuell ist, b) Bestimmungen für Gebäude-Investitionen hinderlich sind, seien sie für die Einhaltung der Klimaziele oder auch aus anderen Gründen (z. B. Aufwertung des Immobilienbestandes) zweckdienlich, c) Vorschriften zur Verschlankung oder Reduzierung von Verwaltungsvorgängen entfallen können. Der Bürgerschaft ist über das Ergebnis der Evaluierung in der Sitzung der Bürgerschaft im September 2023 zu berichten. - Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2024 unter TOP 6.2.8 (VO/2024/13246):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897. Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge vorgelegt werden. Die Vorlage zielt auch auf die hier vorliegende Thematik und soll Auskunft darüber geben. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
- Wenn ja, wie lauten diese?
- Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden?
Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen - Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt?
- Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage richtig anzuwenden?
- Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2024 unter TOP 6.2.3:
AM Wisotzki weist auf eine Anfrage zur Veränderung von B-Plänen, die die Errichtung von PV-Anlagen negieren hin, und bittet um eine Information zum Sachstand. - Anfrage des AM Meyer aus der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2024 unter TOP 6.2.1 (VO/2024/13602):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897? Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge für Entwürfe der Erhaltungssatzungen vorgelegt werden. Die Vorlage VO/2023/11897 zielt auch auf die Vereinfachung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Im Zusammenhang hiermit liegt in manchen Stadtgebieten auch der Beschluss VO/2023/12449, nach den Maßnahmen ergriffen werden sollen, die in diesem Sinne einen erweiterten Ausbau oder Nutzung der regenerativen Energien ermöglichen sollen. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit bestehender Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
a) Wenn ja, wie lauten diese? b) Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden? Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen c) Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt? d) Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage umzusetzen? - Welche B-Pläne wurden nach dem Beschluss VO/2023/12449 aktiv überarbeitet?
- Anfrage des BM Schulte-Ostermann aus der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025 unter TOP 6.6 (VO/2025/14272)
Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 der Vorlage VO/2023/12449 umgesetzt?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.
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14.07.2025 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Solarleitfaden
Die gegenwärtige Priorisierung der klimapolitisch gesetzten Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und den damit zu bevorzugenden Einsatz stellt nicht nur Eigentümer und Eigentümerinnen vor neue Herausforderungen, insbesondere in einer Stadt wie der Hansestadt Lübeck mit ihrem flächenhaften UNESCO Welterbe und der Denkmallandschaft ergeben sich dadurch viele Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs, da unterschiedliche Interessen miteinander verknüpft und in Einklang gebracht werden müssen. Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaschutzziele der Hansestadt Lübeck wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination sowie der Stadtbildpflege ein umfassender Solarleitfaden entwickelt. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine klare Orientierung für die Installation von Solaranlagen zu bieten, die sowohl die denkmalgeschützten und durch Erhaltungssatzungen geschützten Strukturen als auch die Anforderungen an den Klimaschutz und die nachhaltige Energiegewinnung berücksichtigt. Mit diesem Bericht wird außerdem auf folgende Beschlüsse reagiert, die in diesem Spannungsfeld in den Gremien gefasst wurden: - Beschluss der Bürgerschaft am 28.09.2023 unter TOP 10.5 (VO/2023/12449):
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.1 (VO/2023/11897-02):
Die Verwaltung wird aufgefordert bis April 2024 Vorschläge zu unterbreiten, mit dem Ziel die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, um in den jeweiligen Geltungsbereichen, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden leichter zu ermöglichen. - Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.2 (VO/2023/11897-03):
Die Bürgerschaft möge den Antrag VO/2023/11897 in folgender geänderten Fassung beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, alle Erhaltungssatzungen zu evaluieren, ob a) der mit ihrem Erlass verbundene Zweck erreicht bzw. noch aktuell ist, b) Bestimmungen für Gebäude-Investitionen hinderlich sind, seien sie für die Einhaltung der Klimaziele oder auch aus anderen Gründen (z. B. Aufwertung des Immobilienbestandes) zweckdienlich, c) Vorschriften zur Verschlankung oder Reduzierung von Verwaltungsvorgängen entfallen können. Der Bürgerschaft ist über das Ergebnis der Evaluierung in der Sitzung der Bürgerschaft im September 2023 zu berichten. - Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2024 unter TOP 6.2.8 (VO/2024/13246):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897. Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge vorgelegt werden. Die Vorlage zielt auch auf die hier vorliegende Thematik und soll Auskunft darüber geben. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
- Wenn ja, wie lauten diese?
- Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden?
Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen - Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt?
- Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage richtig anzuwenden?
- Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2024 unter TOP 6.2.3:
AM Wisotzki weist auf eine Anfrage zur Veränderung von B-Plänen, die die Errichtung von PV-Anlagen negieren hin, und bittet um eine Information zum Sachstand. - Anfrage des AM Meyer aus der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2024 unter TOP 6.2.1 (VO/2024/13602):
Wie ist der Stand zu VO/2023/11897? Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge für Entwürfe der Erhaltungssatzungen vorgelegt werden. Die Vorlage VO/2023/11897 zielt auch auf die Vereinfachung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Im Zusammenhang hiermit liegt in manchen Stadtgebieten auch der Beschluss VO/2023/12449, nach den Maßnahmen ergriffen werden sollen, die in diesem Sinne einen erweiterten Ausbau oder Nutzung der regenerativen Energien ermöglichen sollen. - Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit bestehender Erhaltungssatzung beantragt worden?
- Wie viele davon wurden genehmigt?
- Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
a) Wenn ja, wie lauten diese? b) Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden? Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen c) Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt? d) Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage umzusetzen? - Welche B-Pläne wurden nach dem Beschluss VO/2023/12449 aktiv überarbeitet?
- Anfrage des BM Schulte-Ostermann aus der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025 unter TOP 6.6 (VO/2025/14272)
Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 der Vorlage VO/2023/12449 umgesetzt?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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24.07.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 7.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Amtsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.1.1 |
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Antwort zur Teilfrage Ferienwohnungen auf der Lübecker Altstadtinsel bezüglich:
AM Bernhard Simon (CDU): Auswirkungen aktueller Rechtsprechungen auf den Lübecker Haushalt |
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2024/13338-02-01 |
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| Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Pluschkell: Baugebot nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 BauGB |
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| Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Pluschkell: Veranstaltung zu Verkehrsentwicklungsplanung im ÜbergangsHaus |
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| Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Wisotzki: Zuwegung Glashüttenweg an die Trave |
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| Ö 6.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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| Ö 6.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Glashüttenweg 33-35 |
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VO/2025/13967 |
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| Ö 7.2 |
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AM Jochen Mauritz (CDU), Arne-Matz Ramcke (Bü90/DIE GRÜNEN), Dan Teschner (FDP): Verkehrsberuhigung in der Vorderreihe in Travemünde |
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VO/2025/14285 |
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| Ö 7.3 |
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AM Sascha Luetkens (Linke): Tempo 30 in Travemünde, Stadtteil Brodten |
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VO/2025/14302 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025 |
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| N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2025 |
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| N 10.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.06.2025 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 11.1 |
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Anmietung Ziegelstraße 150 |
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| N 11.2 |
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Ausschreibung von Energielieferungen über 175.000,00 EUR
Stromlieferung ab dem Jahr 2026
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 13.2.1 |
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Anfrage des AM Blankenburg: Genehmigung von Solaranlage |
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| N 13.2.2 |
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Anfrage des AM Pluschkell: Baufeld Achterdeck, Leegerwall, Strandweg |
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| N 13.2.3 |
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Anfrage des AM Ramcke: Bebauung Pferdekoppel Torfgraben 31-35 |
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| N 13.3 |
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Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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