Auszug - Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB   

34. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14279 Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

AM Mauritz fragt, ob man von dem vorausgegangenen Architektenwettbewerb (Kita und Stadtteilhaus) eine Vorstellung im Bauausschuss bekommen könnte.

Frau Hagen sagt einer Vorstellung der Ergebnisse in einer der kommenden Sitzungen zu. 
 


Beschluss:


 

  1.      Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 21.01.00 Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

  1.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 21.01.00 Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

 

  1.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1.      Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.