Tagesordnung - 5. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
Anlagen:
3.3.2_Geruchsbelästigung Travemünde
3.3.3_Energiebericht 2022 EBL
3.3.4_Diverses
3.3.5_AM D. Thannhäuser_Einwegkunststofffondsgesetz Inkrafttreten zum 01.01.2025

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2023
SI/2023/427  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.3     Mitteilungen der Direktion    
Ö 3.3.1  
Status aktuelle Baumaßnahmen    
Ö 3.3.2  
Geruchsbelästigung Travemünde    
Ö 3.3.3  
Energiebericht 2022 EBL    
Ö 3.3.4  
Diverses    
Ö 3.3.5  
AM Detlef Thannhäuser (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einwegkunststofffondsgesetz Inkrafttreten zum 01.01.25
VO/2024/12955  
Ö 4  
Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Unterbringung der Straßenreinigung für das Revier Innenstadt der Hansestadt Lübeck
VO/2023/12811  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 Jahre) abzusichern.

 

 

   
    08.02.2024 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 Jahre) abzusichern.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


Der Werkausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.

   
    12.02.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 Jahre) abzusichern.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage

bis zum Vorliegen der Antworten

aus der Verwaltung zu vertagen.

(12 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

   
    19.02.2024 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 Jahre) abzusichern.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss nimmt die Vorlage der vorgegebenen Gremienfolge entsprechend zur Kenntnis.


 

   
    27.02.2024 - Hauptausschuss
    Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 Jahre) abzusichern.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage

ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
 

   
    29.02.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.3 - geändert beschlossen
   

Beschluss in geänderter Fassung (durchgestrichen/fett):

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 10 Jahre) abzusichern.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der durch den Antrag von BM Lötsch geänderten Fassung.

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Beirat für Senior:innen: Dringlichkeitsantrag Winterdienst
VO/2024/12939  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2023      
N 11     Anträge der Fraktionen      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen des Ausschutzvorsitzenden      
N 12.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.3     Mitteilungen der Direktion      
N 13     Berichte      
N 13.1     Quartalsbericht III/2023 der Entsorgungsbetriebe Lübeck      
N 13.2     Quartalsbericht III/2023 der EZL GmbH      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Rahmenvertrag über den Bezug von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) inkl. Wäscheservice im Leasingservice      
N 14.2     Wirtschaftsplan der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH 2024      
N 14.3     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: BM Weberkoppel      
N 14.4     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: PW Schmaler Stieg / PW Im Keil (Neubau MW-Speicher inkl. Pumpwerk und Regenwassersickerung)      
N 14.5     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen 1. BA Posener Kanal      
N 14.6     Freigabe zur Umsetzung von Lieferungen und Leistungen mit einer Wertgrenze > 1.000.000,- € netto gemäß § 10, 3 (b) der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Planungsleistungen für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Schlammentwässerungs-Gebäudes im Zentralklärwerk      
N 14.7     Freigabe zur Umsetzung von Lieferungen und Leistungen mit einer Wertgrenze > 1.000.000,-€ netto gemäß § 10, 3 (b) der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Beschaffung von Fahrzeugen für den Winterdienst      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 3.3.2_Geruchsbelästigung Travemünde (414 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 3.3.3_Energiebericht 2022 EBL (902 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3.3.4_Diverses (376 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 3.3.5_AM D. Thannhäuser_Einwegkunststofffondsgesetz Inkrafttreten zum 01.01.2025 (244 KB)